Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

AGS zu: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Veröffentlicht am 06.01.2026 in Arbeit und Wirtschaft

AGS ZU: LOHNFORTZAHLUNG IM KRANKHEITSFALL

Veröffentlicht am 06.01.2026 in Arbeit und Wirtschaft

AGS: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten, aber Missbrauch bekämpfen

 

Die Vorsitzenden der AGS, Renate Kürzdörfer und Ralph Weinbrecht, erklären zu den Vorschlägen des BDA und der Spitze des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), die Lohnfortzahlung in Frage zu stellen: 

Das Jahr ist kaum ein paar Stunden alt, da treiben die Arbeitgeber mal wieder ein uraltes Thema aus der Mottenkiste, wie die "Sau durchs Dorf“ und fordern die Begrenzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

 

Dabei gibt es bereits jetzt ausreichend Möglichkeiten, einen Missbrauch dieser sozialpolitischen Errungenschaft wirksam zu bekämpfen: der Medizinische Dienst kann eingeschaltet, die Einholung eines zweiten Attests angefordert werden, und bei berechtigten Zweifeln an Krankmeldungen Verweigerung der Entgeltfortzahlung, Abmahnung und im Extremfall Kündigung.

Diese Schritte erfordern allerdings, dass der Arbeitgeber von sich aus aktive Schritte einleitet, die im Einzelfall durchaus unangenehm sein können. Da will man lieber mit dem Rasenmäher tabula rasa schaffen. Und die telefonische Krankschreibung, die sich durchaus bewährt hat (weniger Ansteckungsmöglichkeiten und Bürokratieabbau) gleich mit abschaffen.

Keine Frage, die Fehlzeiten sind gestiegen, Handeln ist notwendig, gewisse konstruktive Reformen sind sinnvoll. Aber der vorgeschlagene Weg ist falsch. Weitere Forderungen wie die Lohnfortzahlung auf maximal sechs Wochen pro Jahr zu begrenzen und gleich noch die Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Mehrarbeit im Krankheitsfall zu streichen, zeigen die eigentliche Zielrichtung dieses Arbeitgeberangriffes auf den Sozialstaat. Es geht um Kostenreduzierung und Gewinnmaximierung.

Wir als AGS, als die Mittelstandsvertretung in der SPD, sind dagegen, diese einzigartigen sozialpolitischen Errungenschaften abzuschaffen. Unser Rechtsstaat schützt Beschäftigte vor pauschalem Misstrauen. Er hält aber auch wirksame Maßnahmen der Missbrauchsbekämpfung bereit. Unser Appell an die Arbeitgeber: nutzen sie sie einfach gesetzeskonform.

Der  AGS Bundesvorstand, 

Bundesvorsitzende

               Renate Kurzdörfer und Ralph Weinbrecht