Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

AGS zu Rentengerechtigkeit II: Presse-Echo

Veröffentlicht am 07.05.2014 in Bundespolitik

Auch die Aachener Nachrichten berichteten

Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen in der SPD (AGS) fordert Rentengerechtigkeit auch für Selbständige

In einem Artikel unserer WEB-Seite vom 29.04.2014 setzt sich die AGS für die Anrechnung freiwilliger Rentenbeiträge  bei der Berechnung der Rente ab 63" ein. Eine entsprechende Pressemitteilung erfolgte. Mit Erfolg! Nachdem die Saarbrücker Zeitung Bezug darauf nahm, folgten auch andere Presseerzeugnisse, z. B. die Ausgaben der Aachener Zeitung in der Städteregion Aachen.

 

 

 

Aus: Saarbrücker Zeitung 7.5.2014

Berlin

Freiwillige Beitragszahler gehen leer aus

Rente mit 63 nur für Pflichtversicherte: Kritik aus Union und SPD

 

Autor: Stefan Vetter

Gegen die Rente mit 63 regt sich immer mehr politischer Widerstand: Freiwillige Beitragszahler etwa sind von der geplanten abschlagsfreien Rente ausgeschlossen. Das sei ungerecht, meinen nicht nur Unionspolitiker. (Veröffentlicht am 07.05.2014)

 

Berlin.Rund 300 000 Bundesbürger zahlen freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Darunter viele Selbstständige, aber auch Mütter, die auf diese Weise ihre Kindererziehungszeiten ergänzen. Und wer vorübergehend im Ausland lebt, kann ebenfalls von dieser Möglichkeit im deutschen Sozialrecht Gebrauch machen. Bei der geplanten abschlagsfreien Rente mit 63 allerdings soll dieser Personenkreis außen vor bleiben. Laut Gesetzentwurf werden bei den dafür erforderlichen 45 Versicherungsjahren nämlich nur Pflichtbeiträge angerechnet, wie sie zum Beispiel von Arbeitnehmern geleistet werden. Gegen diese unterschiedliche Behandlung regt sich jetzt Widerstand in den Regierungsparteien.

Über die Zugangsvoraussetzungen für die Rente mit 63 wird schon länger politisch gestritten. Vor allem darüber, dass Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) auch „kurzzeitige“ Arbeitslosigkeit mitberücksichtigen will. Schon heute ist es möglich, im Alter von 65 Jahren abschlags frei in Rente zu gehen. Zeiten der Arbeitslosigkeit finden dabei jedoch keine Beachtung. Dass sich dies beim vorzeitigen Renteneintritt ändern soll, lässt nun auch die Kritik am Gesetzes-Passus zur Versicherungspflicht anschwellen: „Es ist unsinnig, Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Rente mit 63 anzurechnen“, sagte der Sozialexperte der CDU, Peter Weiß. „Aber wenn man schon Zeiten der Arbeitslosigkeit einrechnet, dann ist nicht mehr einzusehen, warum Zeiten der freiwilligen Versicherung nicht mitzählen sollen.“

Fast wortgleich argumentierte gestern auch CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt: Ihre Partei lege „großen Wert“ darauf, dass Zeiten mit freiwilligen Beitragszahlungen genauso wie Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Rente mit 63 angerechnet werden könnten. Zumindest bei der Arbeitsgemeinschaft der Selbstständigen in der SPD (AGS) rennen die Unionspolitiker damit offene Türen ein. Die Organisation, die sich auf etwa 25 000 Parteimitglieder stützen kann, hatte bereits auf ihrer Bundeskonferenz Ende März einen Beschluss mit der Forderung nach Anrechnung der freiwilligen Beiträge gefasst. „Die SPD führt das Soziale in ihrem Namen. Das geplante Zwei-Klassen-Rentensystem ist aber weder sozial noch gerecht“, sagte der stellvertretende AGS-Vorsitzende, Ralph Weinbrecht, der SZ. So würden die freiwilligen Beitragszahler ganz erheblich zur Stabilisierung des Rentensystems beitragen. „Mit der Nichtberücksichtigung ihrer Beiträge bei der Rente mit 63 treibt man sie aus dem System“, warnte Weinbrecht.

Das sieht seine Parteifreundin Andrea Nahles offenkundig ganz anders. Es sei ein „erheblicher Unterschied“, ob jemand als Pflichtversicherter regelmäßig Beiträge entsprechend seines Einkommens zahle oder ob jemand als freiwillig Versicherter die Möglichkeit habe, Zahl und Höhe seiner Beiträge selbst zu bestimmen und damit auch seinen Anteil an den Aufwendungen der Solidargemeinschaft.

Bemerkung (AGS): Wenn es bei der „Rente mit 63“ zur Nichtanrechnung freiwillig gezahlter Beiträge kommt, wird das Vertrauen in das Rentensystem weiter beschädigt.
Die (AGS) hat deshalb auf ihrer Bundeskonferenz am 28. u. 29.April 2014 einen entsprechenden Antrag der AGS Baden Württemberg verabschiedet, der die Gleichbehandlung freiwillig- und Pflicht-Versicherter fordert.
Dazu gab es eine Pressemeldung der AGS. Die Argumentation von Andrea Nahes ist in diesem Punkt unstimmig. Freiwillig versicherte haben zwar im Gegensatz zu Pflichtversicherten die Möglichkeit, die  Höhe der Beiträge eingeschränkt selbst zu bestimmen. Aber im Versicherungsfall richtet sich dann auch die Höhe der Leistung nach den geleisteten Beiträgen. Andrea Nahles hat also keinen Grund, die freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung bei den 45 erforderlichen Versicherungsjahren auszuklammern und damit willkürlich ein ungerechtes  2- Klassen-System zu schaffen. Erst recht dann nicht, wenn Zeiten der Arbeistlosigkeit (ohne geleistete Rentenbeiträge) angerechnet werden.