Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

AGSNRW fordert: Soziale Absicherung für Selbständige

Veröffentlicht am 10.07.2016 in Arbeit und Wirtschaft

Auf ihrer diesjährigen Klausurtagung am 9.7.2016 in Münster setzte die AGSNRW ihren Einsatz für Soziale Absicherung von Selbständigen fort.

In ihrer "Münsteraner Erklärung" begrüßt sie den Referentenentwurf zum "Arbeitnehmerüberlassungsgesetz". Die Bekämpfung von Scheinselbständigkeit und dem damit verbundenen Abbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsstellen unterstützt die AGSNRW ausdrücklich.

Münsteraner Erklärung der AGSNRW

Der Landesvorstand der AGSNRW begrüßt als Vertreter von Unternehmern und Selbständigen in der SPD den Entwurf zu §611aBGB ausdrücklich.

Die sogenannte „Scheinselbständigkeit“ verursacht volkswirtschaftlichen Schaden und diskreditiert das Wesen der Selbständigkeit.

Selbständige Tätigkeit ist ein wesentlicher Faktor der klein- und mittelständischen Wirtschaft und als solche als Begrifflichkeit und inhaltlich schützenswert.

Ergänzend zum jetzigen Entwurf zu §611aBGB (s.:Link) schlagen wir daher vor, den Begriff des Selbständigen zu definieren.

Auch Selbständige sollten sich einer allgemeinen Sozialversicherungspflicht nicht entziehen können. Wir schlagen daher vor, dass Selbständige gesetzlich verpflichtet werden, Beiträge in die gesetzliche Kranken, Pflege- und Rentenversicherung einzuzahlen.

Für bestehende Modelle der Kranken- und Altersvorsorge muss dabei Bestandsschutz bestehen.

Die Beiträge haben sich dabei an den Beitragssätzen in Prozent für Arbeitnehmer zu orientieren und als Bemessungsgrundlage das reale Einkommen des Selbständigen zugrunde zu legen.

Münster, d. 09.07.2016

Im Namen des Vorstandes der AGSNRW:

Susanne Brefort

Vorsitzende der AGSNRW