Das Gesetz zum Mindestlohn war und ist unumstritten, seine Umsetzung schon. Insbesondere die Form der Dokumentationspflicht wurde kristisiert, auch von der AGSNRW. "Ein bürokratisches Monstrum", so die häufig vertretene Meinung zur Aufzeichnungspflicht. Nun, nach ersten Erfahrungen mit der Umsetzung des Gesetzes, ist Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bereit, Auswüchse bei der Dokumentationspflicht zu beseitigen. Auch der Generalverdacht des Missbrauchs durch die Arbeitgeber hat sich nicht bestätigt.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser? Kontrolle muss sein, damit ein Gesetz auch eingehalten wird. Und manchmal erweist sich bei der Kontrolle, das ein Missbrauch von Gesetzen selten ist. So auch hier: Bei 25.000 Prüfungen zur Zahlung des Mindestlohns führten die Prüfungen in nur 146 Fällen zur Einleitung von Verfahren. Das sind etwa 0,58%! Das zeigt: Die überwiegende Mehrzahl der Arbeitgeber hält sich an das Gesetz!
Wenn der Umfang der Bürokratie bei der Umsetzung eines Gesetzes unsinnig ist, bedarf es einer Korektur. Kontrolle muss sinnvoll angewendetbwerden. Die richtigen Schritte zur Entbürokratisierung hat Andrea Nahles jetzt angekündigt. So soll die bisherige, den Mindestlohn betreffende Aufzeichnungspflicht von gezahlten Bruttolöhnen unter 2.958 €/Mon. auf 2.000 €/Mon. abgesenkt werden. Bei der Beschäftigung von Familienangehörigen entfällt die Aufzeichnungspflicht. Bei Saisonbeschäftigten und Minijobbern allerdings bleibt die alte Grenze von 2.958 € bestehen. Auch bei der Haftung von Auftragsgebern für die Zahlung von Mindestlohn soll es eine Lösung geben. Gut so!