Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Neuer NRW-LEP: Fesseln für Gewerbe werden gelockert

Veröffentlicht am 17.05.2015 in Landespolitik

Die Landesregierung NRW arbeitet an einer Neu-Fassung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW). Der derzeitig gültige LEP ist seit 1995 in Kraft. Nunmehr steht eine Neufassung an.

Der LEP soll eine nachhaltige Entwicklung von NRW gewährleisten. Der Flächenbedarf von Infrastruktur, Siedlungs- und Gewerbeflächen sollen in Einklang gebracht werden mit ökologischen Zielen. Im Entwurf aus dem Hause Remmel (Umweltministerium) hat sich Minister Remmel  vergaloppiert: Der Entwurf war zum Horror-Katalog für Wirtschaft  und Kommunen mutiert. Zum Glück ist die Staatskanzlei Herr des Verfahrens. Und da herrscht Vernunft über Ideologie.

Worum geht es beim LEP: Auf dem Landesportal „Wir in NRW“ steht dazu: An den begrenzten Raum und seine Ressourcen werden vielfältige Nutzungsansprüche gestellt - sei es für die Bereitstellung von Flächen für Wohnsiedlungs- und Freizeitnutzungen, für Gewerbe, Industrie und Handel oder für die Verkehrsinfrastruktur. Diese und andere Nutzungsanforderungen stehen zueinander im Wettbewerb und müssen bestmöglich aufeinander abstimmt werden.

Diese Abstimmung ist nun erfolgt.  Wirtschaftsminister Garrelt Duin und die NRWSPD setzten sich im Kabinett durch und verhinderten die „Schreckenszenarien“ aus dem Hause Remmel (Grüner Umwelminister). Damit folgte Duin und das Kabinett zahlreichen Einsprüchen und der Clearingstelle Mittelstand NRW. Statt strikter „Zielvorgaben“ werden nunmehr lediglich „Grundsätze“  für die Flächeneinsparung festgeschrieben. Damit erhalten die Kommunen im Einzelfall Entscheidungsspielräume. Die Grünen wollten das Wachstum bei Siedlungs- und Verkehrsflächen langfristig auf „Netto null“ begrenzen. Das ist nun vom Tisch. Ausdehnungen von Gewerbeflächen und Betriebsansiedlungen sind im Einzelfall wieder möglich. Insbesondere kleine Kommunen und Gewerbe begrüßen das.

In einem Bericht der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen über den Kabinettbeschluss vom 28.04.2015 zur Änderung des LEP-Entwurfs steht dazu:  „Dem Wunsch vieler Beteiligter folgend wird aber verdeutlicht, dass auch in kleineren, dem regionalplanerischen Freiraum zugeordneten Ortsteilen (< 2000 Einwohner) eine Eigenentwicklung für die dort ansässigen Einwohner und auch für die dort vorhandenen Betriebe möglich ist. Außerdem wird in Ziel 2-3 nunmehr auch festgelegt, dass die kommunalen Bauleitpläne im regionalplanerisch gesicherten Freiraum ausnahmsweise Sonderbauflächen für bestimmte Vorhaben ausweisen können“

Weiteres Verfahren: Im bisherigen  Beteiligungsverfahren wurden von Kommunen, Interessenverbänden und Bürgern 1.400 Stellungnahmen mit insgesamt 10.000 Anregungen und Bedenken eingebracht. Diese Einsprüche und Anregungen führten zu einer ersten Änderung des Remmel- Entwurfs.

Die per Kabinettbeschluss vom 28.04.2015 vorgesehenen Änderungen des LEP-Entwurfs sind die Basis für die abschließende Überarbeitung des gesamten LEP-Entwurfs.  Ein Landesentwicklungsgesetz wird wohl nicht vor 2016 zur Abstimmung stehen.

AGSNRW in einem Artikel vom 27.2.2015 zum LEP:

Mehr zum LEP-Entwurf: