Sind die verkaufsoffenen Sonntage in Gafahr?
Zur Zeit streiten Handel, Verbraucherverbände, Gewerkschaften und Politik um den Umgang mit den "offenen Sonntagen". Kommunen und Bezirksregierungen sind verunsichert. Was sich eigentlich seit Jahren in der in NRW praktizierten Form bewährt hatte, wird von VERDI in Frage gestellt. Dadurch werden Fronten aufgerissen, die durch alle beteiligten Lager gehen. Die Landesregierung hat Handlungsbedarf erkannt und wird tätig.
Durch eine von VERDI initiierte Prozessreihe mit dem Ziel, Sonntagsmärkte zu verhindern, sind die Kommunen so verunsichert, dass viele Sonntagsverkaufsmöglichkeiten lieber vorsorglich abgesagt werden. Nachdem es seit 2006 keine bundeseinheitliche Regelung mehr gibt, beschloss die Politik in NRW ein eigenes Ladenöffnungsgesetz. Es war ein tragbarer Kompromiss, mit dem alle leben konnten. Alle? Nein, da war doch noch ein Grüppchen, das den Burgfrieden nun empfimdlich stört.
Das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in Nordrhein-Westfalen (LÖG-NRW) und die Ausnahmen in der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes (LadenöffnungsVO) müssen durch eine Regelung ergänzt werden, die es den Kommunen erlaubt, rechtssicher den Verkauf an Sonntagen zu regeln. Wirtschaftsminister Duin: "Die jüngsten Urteile verunsichern Kommunen und Händler ebenso wie die Verbraucherinnen und Verbraucher»
„Die Landesregierung wird das Ladenöffnungsgesetz NRW nicht ändern“, erklärte Minister Duin zu Beginn des Treffens im Wirtschaftsministerium. „Wir möchten, dass Händler und Verbraucher die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit für vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage in der Praxis auch nutzen können und werden dafür die Kommunen bei der Erstellung rechtssicherer Verordnungen unterstützen.“ und weiter:
"Angesichts zahlreicher gerichtlicher Auseinandersetzungen um geplante Sonntagsöffnungen wollen alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit für Kommunen, Handel und Beschäftigte schaffen. Dazu wird nun eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Wirtschaftsministeriums eingerichtet, die in den kommenden vier Wochen eine „Handreichung“ für Kommunen erarbeiten soll. Diese soll Städten und Gemeinden als Hilfestellung bei der Erstellung ihrer Verordnungen dienen. An der Arbeitsgruppe nehmen alle anwesenden Institutionen einvernehmlich teil.
Darüber hinaus gibt das Wirtschaftsministerium eine Untersuchung in Auftrag, die ein Modell für die von den Gerichten geforderten Prognosen der Besucherströme erarbeitet und in ausgewählten Kommunen in Nordrhein-Westfalen testet. Die Erstellung der Untersuchung soll eng mit der Arbeit der Arbeitsgruppe verzahnt werden". (Quelle: MWEIMH)
Das NRW- Ladenöffnungsgesetz LÖG