Interessen der deutschen und europäischen Bürgerinnen und Bürgern wahren!
AGS-Bundesvorstand stimmt sich zu TTIP ab.
Die Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) sowie weiteren Freihandelsabkommen sorgen derzeit für große Verunsicherung in der Öffentlichkeit. Vielfach wird Kritik geübt und sogar der Abbruch der Verhandlungen gefordert.
Der AGS-Bundesvorstand sieht die Gründe für diese ablehnende Haltung vor allem darin, dass die Verhandlungen nicht öffentlich geführt werden. Der AGS-Bundesvorstand spricht sich daher für mehr Transparenz der Verhandlungen aus. Geheimhaltungen und Intransparenz schaden dem Abkommen und führen in der öffentlichen Debatte zu Missverständnissen und Ängsten.
Die SPD begleitet den TTIP- Verhandlungsprozess von Anfang an mit einer Vielzahl von Veranstaltungen. Am 23. Februar findet im Willy-Brandt-Haus eine gemeinsame Veranstaltung von SPD und SPD-Bundestagsfraktion zu den Chancen und Risiken der Freihandelsabkommen statt.
Der AGS-Bundesvorstand steht im Grundsatz hinter den Zielen eines Freihandelsabkommens, durch freien und fairen Handel den Wohlstand aller zu erhöhen. Der AGS-Bundesvorstand nimmt jedoch die Kritik an Inhalt und Art der laufenden Verhandlungen ernst und begleitet den Prozess konstruktiv.
Der AGS-Bundesvorstand hat folgenden Beschluss gefasst:
- Freihandel ist kein Selbstzweck, sondern muss den Menschen dienen. Der AGS-Bundesvorstand steht daher hinter dem Beschluss des 5. Parteikonvents der SPD zu den transatlantischen Freihandelsgesprächen (20. September 2014).
- Das Freihandelsabkommen darf ökologische, soziale und ökonomische Standards nicht gefährden. Arbeitnehmerrechte, Verbraucherschutz-, Sozial- und Umweltstandards dürfen nicht unterlaufen werden. Bei der gegenseitigen Anerkennung von technischen Standards und Zulassungsverfahren darf es weder zu einer Absenkung des Schutzniveaus noch der Standards kommen.
- Die Parlamentarische Hoheit über die Definition von Standards, Zulassungsverfahren und über Gesetze und Regeln zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger muss sichergestellt werden. In die staatliche Souveränität sowie in die demokratischen Rechte der EU und der Mitgliedstaaten darf nicht eingegriffen werden. Insoweit bedarf es auch einer stärkeren Einbindung des EU-Parlaments in die Verhandlung von Freihandelsabkommen als in Artikel 207 und 218 AEUV vorgesehen, d.h. neben dem Informationsrecht sollte es auch das Mandat besitzen, bei den Verhandlungen gleichberechtigt beteiligt zu sein und Änderungsanträge stellen zu dürfen. Es sollte neben der Kommission einen gleichberechtigten Gestaltungsspielraum besitzen und nicht erst nach Abschluss der Verhandlungen dem Abkommen in Gänze entweder zustimmen oder es komplett ablehnen können.
- Deutschland hat in der Vergangenheit rund 130 bilaterale Investitionsschutzabkommen unterzeichnet. Die AGS lehnt jedoch Investitionsschutzvorschriften zwischen Staaten mit entwickeltem Rechtssystem ab. Insbesondere lehnen wir Investor-Staat-Schiedsverfahren ab, weil sie das demokratisch legitimierte Rechtssystem unterlaufen. Die AGS unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung, rechtstaatliche Alternativen zu den Schiedsgerichten zu entwickeln (Z.B. zwischenstaatliche Handelsgerichtshöfe, Berufung von obersten Bundesrichtern)
- Die kommunale Organisationsfreiheit bei der Daseinsvorsorge darf durch das Abkommen nicht gefährdet werden. Die bestehenden Spielräume im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe und Beschaffung hinsichtlich sozialen, ökologischen und regionalen Kriterien müssen erhalten bleiben.
Der AGS-Bundesvorstand warnt vor einer einseitigen Beurteilung unterschiedlicher Standards und einem unterschwelligen Anti-Amerikanismus. Nicht immer sind europäische Standards und Verfahren besser oder sinnvoller als amerikanische. Gerade deshalb fordert der AGS-Bundesvorstand, dass die Verhandlungen ohne Zeitdruck und vor allem mit größtmöglicher Transparenz und Gründlichkeit und mit einer größeren Beteiligung der Zivilgesellschaft geführt werden. Der AGS-Bundesvorstand begrüßt die Initiative des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel, der einen nationalen TTIP- Beirat einberufen hat. Für den AGS-Bundesvorstand gilt: Qualität muss vor Schnelligkeit gehen. Vor diesem Hintergrund spricht sich der AGS-Bundesvorstand für ein Freihandelsabkommen zwischen USA und EU aus. Ein transatlantisches Freihandelsabkommen bietet sowohl große ökonomische als auch große politische Chancen:
- Mit einer transatlantischen Freihandelszone wachsen die zwei größten Handelsräume der Welt zusammen. Die EU und die USA erwirtschaften zusammen 45 Prozent der weltweiten Wertschöpfung. Rund ein Drittel des gesamten Welthandels findet zwischen den USA und der EU statt. Mit der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) wird der Handel zwischen den USA und EU erleichtert und die bestehenden Handelsbeschränkungen abgebaut.
- Deutschland ist als Exportweltmeister auf den internationalen Handel angewiesen. Unser Wohlstand hängt in großem Maße vom Handel mit Gütern und Dienstleistungen ab. Durch die Angleichung von technischen Standards und die Abschaffung doppelter Zulassungsverfahren können unnötige Kosten vermieden werden. Durch die Entwicklung gemeinsamer Standards können bessere Rahmenbedingungen für Innovationen und Zukunftstechnologien geschaffen werden. Deutschland wird deshalb von einer transatlantischen Freihandelszone profitieren. Das Wirtschaftswachstum wird gestärkt und die Arbeitsplätze gesichert. Die Schätzungen liegen bei 1 – 3.5 Prozent dauerhaften Zuwachs des realen Prokopfeinkommens.
- TTIP ist jedoch nicht nur ein Freihandelsabkommen, sondern bietet auch die Chance zur Gestaltung des Welthandels für das 21. Jahrhundert. Der AGS-Bundesvorstand steht für die gemeinsamen Werte, auf denen die transatlantischen Beziehungen gebaut sind. Freiheit, Gleichheit, Solidarität sind die Voraussetzungen für stabile Demokratien und Rechtsstaatlichkeit. Mit TTIP können diese Werte zum Maßstab für die den globalen Handel werden.
- Der AGS-Bundesvorstand begrüßt ein Abkommen mit den USA vor allem auch vor dem Hintergrund der Verschiebung der globalen Wirtschaftskoordinaten. Die USA orientieren sich politisch, aber auch ökonomische verstärkt in den pazifischen Raum und planen eine entsprechende pazifische Freihandelszone. TTIP stellt ein Gegengewicht dar und stellt damit sicher, dass Europa nicht abgehängt wird.
- TTIP kann eine starke institutionelle Grundlage für die regulatorische Zusammenarbeit insbesondere zur Stabilisierung des Finanzmarktsektors inklusive seiner Finanzdienstleistungen schaffen. Aufgrund weitgehender Investitionsfreiheit ist der Finanzmarkt inklusive sämtlicher Kapitaltransfers und Finanzprodukte bereits global tief vernetzt. Dem müssen weltweit verlässliche Rahmenbedingungen der Finanzmarktaufsicht entgegen gesetzt werden, um erneuten Krisen des Finanzsystems entgegen zu wirken. Eine Angleichung des Finanzmarktaufsichtsregimes führt zu einer Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten. Die Angemessenheit des dabei anzuwendenden Aufsichtsstandards muss sich vor allem am Schutz des Bürgers und Steuerzahlers ausrichten.
Der AGS-Bundesvorstand setzt sich für Handelsabkommen ein, die auf hohen sozialen und ökologischen Standards beruhen und die Entwicklung der beteiligten Länder fördert. Der AGS-Bundesvorstand lehnt Abkommen ab, die auf Kosten von Demokratie, Rechtstaat, Umwelt und Sozialstandards sowie der kulturellen Vielfalt Europas gehen.
Am Ende müssen die nationalen Parlamente zustimmen. Diese Zustimmung wird es dann geben, wenn die Interessen der deutschen und europäischen Bürgerinnen und Bürger gewahrt sind.
Beschluss des AGS- Bundesvorstandes vom 06.02,2015 zu den Verhandlungen zu dem transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP (und weiteren Freihandelsabkommen)