Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Crowd Funding und Kleinanlegerschutz

Veröffentlicht am 14.02.2015 in Arbeit und Wirtschaft

AGS setzt sich für Crowd-Funding ein:

Änderungsvorschläge zum Kleinanlegerschutzgesetz

Crowd Funding ist ein noch relativ junges Gebiet (in Deutschland etwa seit 2011 ) der Finanzierung insb. von kleinen und / oder neuen Unternehmen (sog. Start-ups). Diese haben meist wegen fehlender Sicherheiten Probleme, einen traditionellen Bankkredit für ihre innovative Geschäftsidee zu bekommen. Diese Ideen haben oft mit neuen Technologien oder Energieersparnis zu tun, aber auch mit dem Bildungs- oder Sozialbereich oder sogar der Kunst    und Spenden (z.B. „betterplace“). (Das bekannteste Beispiel in Deutschland ist „Stromberg – der Film“, der seinen Geldgebern satte Gewinne bescherte).

Weil viele Gründer selbst kaufmännisch unerfahren sind, gibt es mittlerweile professionelle Internetplattformen für Crowd Funding , die ihrerseits eine kritische Vorprüfung durchführen und dann über das Netz (Klein-)Anleger oder Kreditgeber für die Idee suchen. Beteiligen kann sich jeder mit Beträgen ab ca. 25€; oft gibt es freiwillig eine Höchstgrenze von wenigen tausend Euro. Natürlich gilt es auch hierbei, die Rechte der Kapitalgeber vor Betrug zu schützen. Dabei scheint es aber so, dass der Kabinettsentwurf vom 21.11.2014 zum Wertpapierhandelsgesetz das Kind mit dem Bade ausschütten will und so – wieder einmal – eine erfolgreiche deutsche Gründerkultur mindestens konterkariert.

Die drei wichtigsten Kritikpunkte und die Forderungen dazu sind zusammengefasst:

• das geplante Werbeverbot, insbesondere in den Online- und Sozialmedien außerhalb von Portalen von Wirtschaftsmedien. Damit würde man dieses innovativen, auf die breite Masse zielenden Finanzierungsinstruments die wichtigste Basis entziehen. Minimalforderung wäre daher, dass wie in Großbritannien auf Plattformen auf Projekte aufmerksam gemacht werden darf, ohne dabei konkrete Renditeversprechen zu machen

• das Ausdrucken und Unterschreiben des Vermögensanlageinformationsblattes (das als einheitliches Instrument aber grundsätzlich natürlich begrüßt wird) in einem ansonsten komplett digitalen Prozess. Auch hier zeigt sich, dass die Gesetzesmacher die digitale Welt und ihr Funktionieren nicht verstanden haben. Es gibt dazu weit bessere Vorschläge, wie z.B. Fragen im Internet während des Finanzierungsvorgangs zum Verständnis der Investoren von Chancen und Risiken, automatische Einblendung der Risikohinweise beim Betreten der Seite etc.

Dieser und der vorhergehende Punkt widersprechen dem Geist der digitalen Agenda. 

• die 10.000 Euro Obergrenze für Investments. Der mündige Bürger sollte selbst frei über sein Geld entscheiden dürfen, zumindest sollte er aber unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Selbsteinschätzung in Risikogruppen) Möglichkeiten haben, auch mehr zu investieren. Jede Plattform und jedes Projekt kann dann selbst engere Grenzen ziehen. Um Verbraucherschutz und Selbstbestimmung in Einklang zu bringen, sollte das Gesetz einen Kontrollmechanismus für die Wirkung dieser Regelung nach spätestens drei Jahren vorsehen, um ggf. Anpassungen vornehmen zu können.

(Ein Änderungsvorschlag zum geplanten Kleinanlegerschutzgesetz, beschlossen vom Bundesvorstand der AGS)