Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

AGS zu: 40 Mrd.€ -Hilfsprogramm der Bundesregierung

Veröffentlicht am 22.03.2020 in Arbeit und Wirtschaft

Der Bundesvorstand der AGS hat sich Gedanken zum „40-Mrd.-Hilfsprogramm“ gemacht

und bringt Vorschläge und Ideen ein aus der konkreten Sicht von KMUs bzw. kleinen Selbstständigen:

AGS zur Krisenhilfe für Klein(st)- Unternehmen

Der Bund wird einen „Solidaritätsfond“ mit einem Umfang von  40 Mrd. Euro für Kleinunternehmen auflegen.  Davon  sollen 10 Mrd. Euro als direkte Zuschüsse an notleidende Ein-Personen- Betriebe und Kleinstunternehmen vergeben werden.

 

Die AGS bewertet Positiv:

Diese Hilfe soll als Fonds organisiert werden, das selbständig Kredite aufnehmen darf.

Geplant ist eine NACHTRÄGLICHE Prüfung von Zuschuss- Vergaben, um schnelle Ausgabe zu ermöglichen.

Die AGS dankt insbesondere dem Finanzminister Olav Scholz für die Bereitschaft, (ggf. über einen Nachtragshaushalt) für die erforderlichen Mittel zu sorgen.

Sie dankt auch der CDU/CSU, die wohl endlich bereit dazu ist, die ideologisierte „Schwarze Null“ aufzugeben. 

 

Forderungen der AGS: 

·      Umgehende Informationen, wie das Geld an Antragsteller ausgezahlt wird.

·      Bearbeitung und Auszahlung von Krediten dürfen nicht über die (Haus-) Banken erfolgen.

          Wie die Vergangenheit und jüngste Gegenwart gezeigt hat, haben diese wegen zu

          geringer Marge kein Interesse, diese Kredite zu fördern.

·      Hilfe für Kleinstunternehmer muss für die Deckung der laufenden Betriebsausgaben   

          und für die Lebenshaltung gewährt werden. 

Unsere Bedenken:

10 Mrd. Zuschuss für ca. 5 Mio. Selbständige bedeutet: :

Wenn jeder Selbständige Bedarf anmeldet, sind das 2 Tsd. € je Selbständigen.

 

Daraus ergibt sich die

Forderung:

Wenn der Fonds nicht ausreicht, muss kurzfristig eine Aufstockung ermöglicht werden.

Es darf kein „Windhund“-Effekt entstehen.

 

Weitere Forderungen:

·      Aussetzung der Bestimmungen zur „Insolvenzverschleppung“ für Kleinunternehmen.

Durch die derzeitige Situation (Keine Einnahmen während eines  unabsehbaren  Zeitraums)

könnte der Tatbestand der Insolvenzverschleppung entstehen, wenn Unternehmen nicht entsprechen tätig werden.

Quellte: Bundes- AGS