Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Altersvorsorge für Selbständige

Veröffentlicht am 06.04.2019 in Soziales

R.Gehring, J.Brinkamp

Spiegel Online 6.4.2019, 8:13Uhr

Vorstoß des Bundesarbeitsministers

Heil will Selbstständige zu Altersvorsorge verpflichten

Rund drei Millionen Selbstständige haben keine Vorsorge fürs Alter. Arbeitsminister Heil will sie jetzt per Gesetz in den Kreis der Abgesicherten aufnehmen - und in das System einzahlen lassen.

Die AGSNRW fordert schon lange eine fair und sozial gestaltete  Altersvorsorge- Möglichkeit für Selbständige!

 

Es war ein langer Weg:! Aber unser Einsatz hatte Erfolg!

Schon 2011 gründete die AGSNRW einen Arbeitskreis, der sich u. A. mit der Sozialen Absicherung Selbständiger beschäftigte (AGS:Nachrichten 9.2011). Jürgen Brinkamp, Ruth Gering und Peter Tietze (Verstorben) waren federführend und haben eine großartige Arbeit geleistet. Nach Verbesserungen in der Absicherung im Krankheitsfall steht nun endlich die Altersvorsorge von Selbständigen auf der Tagesordnung. 

 

Spiegel Online 6.4.2019 

Selbstständige sollen nach den Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heildazu verpflichtet werden, privat oder über die gesetzliche Rentenversicherung für das Alter vorzusorgen. "Ich werde Ende des Jahres einen Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung vorlegen", sagte der SPD-Politiker der "Rheinischen Post". Nach seinen Angaben gibt es rund drei Millionen Selbstständige, die im Alter nicht abgesichert sind.

Künftig müssten Selbstständige entweder "Mitglied in einem Versorgungswerk sein wie beispielsweise Ärzte und Anwälte, durch die Rürup-Rente abgesichert sein oder eben in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten", sagte Heil. Diese Einbeziehung in das System der Alterssicherung sei eine "große sozialpolitische Reform. Auch für Selbstständige muss gelten, dass man nach einem Leben harter Arbeit abgesichert ist. Deshalb ist es auch für Selbstständige wichtig, dass wir vorher die Grundrente einführen", betonte der Minister. Zur Finanzierung des Vorhabens sagte Heil: "Bei den Selbstständigen geht es nicht nur um Absicherung. Durch diese Gruppe kommen auch neue Beitragszahler in das System der Alterssicherung."

Heil will dazu im Mai einen Gesetzentwurf vorlegen.  ...

Die Forderung, dass auch Selbstständige und Beamte in die solidarische Rentenversicherung einzahlen, wird schon länger erhoben - zum Beispiel auch vom Sozialverband VdK Deutschland. Die Präsidentin des Verbands, Verena Bentele, hält eine solche Verpflichtung für unverzichtbar, um das Rentenniveau auf dem heutigen Stand zu stabilisieren.

Zum Thema auch ein Bericht der WAZ:

 Heil will Selbstständige zur Altersvorsorge verpflichten

WAZ 07.04.2019 - 18:31 Uhr

Selbstständige Handwerker zahlen derzeit noch nicht in die staatliche Rentenversicherung ein. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will das jetzt ändern.

Arbeitsminister Hubertus Heil will mit einer neuen Regelung dafür sorgen, dass weniger Selbstständige im Alter nicht abgesichert sind.

BerlinSelbstständigensteht es frei, sich für die Rentezu versichern. Vier von fünf verzichten darauf. Es ist eine Wette auf die Zukunft. Wer gut verdient und vorsorgt, dem droht keine Altersarmut. Aber alle anderen fallen im Ruhestand als Hilfsempfänger dem Staat zur Last. Deswegen hat die große Koalition vereinbart, sie zur Altersvorsorgezu verpflichten. Jetzt wird der Plan umgesetzt.

In der „Rheinischen Post“ kündigte Arbeitsminister Hubertus Heil(SPD) einen Gesetzentwurf bis Jahresende an. Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe unterstützt ihn dabei. „Selbstständigkeit darf im Alter nicht zur Bedürftigkeit führen“, sagte Gröhe unserer Redaktion.

Rente: Drei Millionen Selbstständige im Alter nicht abgesichert

Bisher ist noch jeder Vorstoß gescheitert. Bereits 2012 hatte sich Ursula von der Leyen (CDU) – erfolglos – an einer Versicherungspflicht für Selbstständigeversucht.

Ihre Zahl sinkt leicht, sie liegt seit 2001 bei über vier Millionen. Ihnen stehen 38 Millionen Arbeitnehmer gegenüber. Jeder fünfte Selbstständige ist versichert, Ärzte und Anwälte etwa über ihre Versorgungswerke. Die vermeintliche Versorgungslücke beträgt 80 Prozent. Heil sagt: „Wir haben drei Millionen Selbstständige in Deutschland, die im Alter nicht abgesichert sind.“

Das heißt nicht, dass sie hilfsbedürftig wären. Sondern? Dass sie ein Risiko eingehen. Und viele erwerben ja auch Sparguthaben, Wertpapiere oder Immobilien. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft vom Juli 2017 (mit Daten von 2012) ergab, dass die Vermögenssituation der Selbstständigen – über alle Altersklassen hinweg – besser als bei den Arbeitnehmern ist. Im Durchschnitt.

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Die Realität ist natürlich differenzierter, ernüchternder. Zu 57 Prozent geht es um Solo-Selbstständige, die keinen Arbeitnehmer beschäftigen, häufig kleine Handwerker. Der Malermeister um die Ecke schafft es nicht immer, Geld zurückzulegen. Wie prekär solche Existenzen sein können, zeigt eine Statistik aus Sachsen von 2017. 18.200 Selbstständige galten als armutsgefährdet, 7400 hatten gar Anspruch auf Hartz IV.

Das ist der Personenkreis, den Union und SPD im Auge haben und der Vorsorge leisten soll, zum Beispiel mit einer Rürup-Renteoder indem sie in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten. Hauptsache: geschützt, insolvenz- und pfändungssicher.

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Heil wird nicht um Karenzzeiten für Start-ups herumkommen

Für die Union ist es wichtig, dass die Betroffenen die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Versorgungsarten haben. Gleichzeitig soll die Regelung „gründerfreundlich“ ausgestaltet werden. Heil wird kaum um Übergangsfristen oder Karenzzeiten für Unternehmensgründer herumkommen, um „gerade in der Anfangsphase Überforderungen zu vermeiden“, so Gröhe. Dann könnte es auf eine Pflicht etwa erst nach drei Jahren hinauslaufen.

Die Pflicht soll für jeden Selbstständigen gelten. Heil betont, dass es nicht nur um Absicherung gehe. Dadurch kämen „auch neue Beitragszahler in das System der Alterssicherung“, sagte er.

 

Dazu ein Kommentar von André Brümmer,

Ehrenvors. AGSNRW und Vors. AGSREGIOAACHEN:

 Die Forderung , Selbständige und Beamte in die Sozialversicherung einzubeziehen, wird im Grundsatz schon lange von der ASGS unterstützt. Die AGSNRW unterhält zum Thema "Soziale Absicherung von Selbständigen" sogar eine Arbeitsgruppe.

Die SPD als "Partei der Arbeit" muss beachten, dass die Solidargemeinschaft für jede Art von Arbeit gilt: Egal, ob abhängig oder selbständig beschäftigt. Daraus resultiert, dass bei einer Einbeziehung Selbständiger in die solidarische Rentenversicherung insbesondere gering verdienende Selbstsändige nicht höher belastet werden dürfen als z. B. Facharbeiter. Beiträge sind strikt an das Einkommen zu koppeln und fair und solidarisch zu gestalten.

Die AGSNRW stellte z. B. auf der AGS-Bundeskonferenz im März 2014 folgenden Antrag:
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, für eine Änderung des Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsrechts zu sorgen, um Selbständigen eine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu Beiträgen zu ermöglichen, die die häufig stark schwankenden Einnahmen insbesondere von Soloselbständigen berücksichtigt.

Dieser Antrag wurde vom damaligen Bundes- Vorsitzenden der AGS, Christian Flisek MdB in einer Presseerklärung aufgegriffen: 

AGS fordert Rentengerechtigkeit auch für Selbständige (28.4.2014)

 

Ein weiterer Bericht war am 24.6.2017 in AGS:Kompakt zu lesen:

Auch Unternehmer gehören in die Solidargemeinschaft!

In 2018 verfasst: 

Ja zur Pflichtversicherung, aber... 

Zum Spiegel- Bericht  Christiane Breuer, kom. Vorsitzende der AGSNRW:

Wir danken Hubertus Heil, dass er die seit Jahren in der AGS bestehende Forderung endlich konsequent aufgreift.