Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Aufwertung beruflicher Bildung!

Veröffentlicht am 21.10.2015 in Arbeit und Wirtschaft

Neues Meister-Bafög enthält verbesserte Leistungen

Über eine Milliarde Euro für Bildung und Forschung zusätzlich gegenüber der Finanzplanung der früheren Bundesregierung - das ist ein beachtlicher Erfolg. Die Bildungs- und Forschungspolitik wird mit der heutigen Einbringung des Regierungsentwurfs 2015 in langen Linien fortentwickelt. (Swen Schulz, zuständiger Berichterstatter der SPD- Fraktion)

 „Das BAföG wird ausgebaut und die Länder werden massiv und auf Dauer entlastet. Der Hochschulpakt wird verlängert, sollte dabei zugunsten der Lehre verbessert und schon für seine zweite Phase aufgestockt werden. Der Pakt für Forschung und Innovation wird ansteigend finanziert, wobei Erfordernisse etwa zur Förderung von Frauen und von wissenschaftlichem Nachwuchs besser berücksichtigt werden sollten. Und die Projektförderung erhält weitere Akzentsetzungen etwa für Alphabetisierung und Grundbildung, für Arbeits-, Dienstleistungs- und für Friedensforschung.

Dies sind wichtige Erfolge der Großen Koalition. Allerdings sollten wir uns darauf nicht zu lange ausruhen. So müssen wir uns in der Koalition, mit der Bundesregierung und im Bundestag darüber unterhalten, wie wir mittelfristig auch die Aufstiegsfortbildung, das sogenannte Meister-BAföG verbessern können. Denn wir dürfen nicht auf der einen Seite das BAföG für Schüler und Studierende verbessern, aber die berufliche Qualifizierung außen vor lassen.

Darüber hinaus müssen wir prüfen, wie wir vorhandene Mittel dorthin umschichten können, wo sie dringend gebraucht werden. So wissen wir aus verschiedenen Berichten, Untersuchungen und Evaluierungen, dass die Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs verbessert werden müssen. Auf der Basis der Grundgesetzänderung für mehr Kooperation zwischen Bund und Ländern sollte die Große Koalition ihre Möglichkeiten dafür nutzen, eine neue Initiative zu ergreifen, die der Wissenschaft und der Lehre sowie den Nachwuchswissenschaftlern hilft. Darüber sollten wir uns in den bevorstehenden Haushaltsverhandlungen verständigen.“

Mehr Einzelheiten nennt das Bundesministerium für Bildung:

Welche Verbesserungen hat das Bundeskabinett beschlossen?

Der maximale Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende soll auf 768 Euro pro Monat steigen. Das ist ein Plus von 71 Euro. Der Höchstbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten steigt von 10.226 Euro auf 15.000 Euro. Weitere Sätze, Freibeträge und Zuschussanteile werden ebenfalls erhöht.

Wer erhält die Förderung?

Beantragen können die finanzielle Förderung alle, die an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen. Geförderte erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Unterstützung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Auch Bachelorabsolventen können künftig Meister-BAföG erhalten, wenn sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen und die Voraussetzungen für die Prüfungszulassung erfüllen.

Wer profitiert von den aktuellen Änderungen?

Von den Verbesserungen werden nicht nur angehende Meister und Meisterinnen profitieren. Zukünftige Erzieher und Erzieherinnen sind mittlerweile die zweitgrößte Gruppe der Geförderten. Das Gesetz ist also längst mehr als ein ‚Meister-BAföG‘. Es ist ein attraktives Aufstiegs-BAföG für alle, die ihre Chance auf eine Karriere im dualen System nutzen wollen.

Wie gut wird die Förderung angenommen?

Das Meister-BAföG gibt es seit 1996. Bis heute konnten rund 1,7 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen unterstützt werden. Rund 171.000 Fortbildungswillige erhielten allein im Jahr 2014 das Meister-BAföG.

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