Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

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"Ausbildungs- BAföG" soll verbessert werden!

Veröffentlicht am 14.12.2019 in Arbeit und Wirtschaft

Beruflicher Aufstieg soll nicht am Geld scheitern

Berlin, 13.12.2019: Der Bundestag beschließt eine Reform des Aufstiegs-Bafög.

PD-Fraktionsvizechefin Bärbel Bas sagt: "Wir wollen den beruflichen Aufstieg noch leichter machen und bauen finanzielle Hürden ab." 

ZDH: Eine volle Gleichbehandlung zwischen akademischer und beruflicher Bildung ist damit noch nicht hergestellt!

So sieht das auch die AGS! Bis dahin ist noch ein langer Weg!

Höhere Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangskosten

Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes debattiert (Drs. 19/15273).

Mit dem Gesetzentwurf macht die Koalition einen wichtigen Schritt, um die berufliche Weiterbildung noch attraktiver zu gestalten und die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung voranzubringen.

Höhere Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangskosten, geringere Gebühren für bestandene Prüfungen und die komplette Übernahme der Unterhaltskosten während einer Vollzeitmaßnahme erleichtern künftig die Entscheidung, eine Aufstiegsfortbildung aufzunehmen.

Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Weiterbildung rückt mit der Reform in den Vordergrund und stellt die Aufstiegschancen vieler Berufstätiger sehr viel besser. Das fordert die SPD-Bundestagsfraktion schon lange!

Besonders der im Gesetzentwurf vorgesehene Vollzuschuss ist wichtig, da er Frauen hilft, die häufiger eine Aufstiegsfortbildung in Vollzeit absolvieren. Das gilt besonders für die sozialen Berufe, wie dem staatlich anerkannten Erzieher, der auf dem ersten Platz der geförderten Berufe durch das Aufstiegs-Bafög steht.

Auch die Erhöhung des Kinderzuschlags ist richtig und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsfortbildung. Hier hat die SPD-Bundestagsfraktion starke Akzente gesetzt. Das Gesetz soll zum 1. August 2020 in Kraft treten.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Mit der geplanten Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes geht die Koalition nach der Bafög-Reform den konsequenten Weg in die richtige Richtung, um die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Weiterbildung voranzubringen. Das Aufstiegs-Bafög richtet sich an Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die beruflich aufsteigen wollen, um beispielsweise eine Meisterausbildung an ihre Grundqualifikation anzuschließen.

Quelle: SPD- Bundestagsfraktion

Dazu weitere  Informationen vom Handwerk (Quelle: DHZ)

Bessere Förderung des Aufstiegs-Bafögs: Das sagt das Handwerk

Obwohl sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) über den Beschluss des Bundeskabinetts freut, sieht er , dass eine volle Gleichbehandlung zwischen akademischer und beruflicher Bildung damit noch nicht hergestellt sei. So sei es erforderlich, dass alle erfolgreichen Prüfungsabsolventen vom Restdarlehen für die Fortbildungskosten befreit werden. Nach dem neuen Gesetzesentwurf müssen Absolventen der Höheren Berufsbildung, die keine berufliche Selbständigkeit anstreben, 25 Prozent ihrer Fortbildungskosten selber tragen und würden damit im Vergleich zu kostenfrei Studierenden benachteiligt.

Die grundsätzliche Entscheidung, die berufliche Fortbildung im Rahmen des Aufstiegs-Bafög künftig besser finanziell zu fördern, erntet dagegen viel Lob. "Vor allem die Förderung von bis zu drei aufeinander aufbauenden Fortbildungen ist ein wichtiger Beitrag, um die dringend benötigten Fachkräfte zu sichern", kommentierte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke den Beschluss. Der vollständige Darlehenserlass für Existenzgründer sei darüber hinaus ein gutes Signal, um mehr junge Handwerker zur Betriebsgründung oder -nachfolge zu ermuntern. In den nächsten Jahren stehen zehntausende Unternehmensnachfolgen an.

BMBF zum Wortlaut des bestehenden Gesetzes: