Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

EU- Bürokratieabbau

Veröffentlicht am 16.12.2019 in Arbeit und Wirtschaft

EU will: " One in, one out" -Prinzip anwenden.

Ein großes Anliegen von KMU´s ist der Bürokratieabbau. Um KMU´s  zumindest vor neuen Belastungen durch Bürokratie zu bewahren, plant die neue EU-Kommission die Einführung des sogenannten „One in, one out“-Prinzip. Dabei sollen bei neuen Gesetzen neue Belastungen durch Wegfall alter Belastungen im gleichen Bereich ausgeglichen werden. Das reicht aber nicht.  Belastungen von KMU´s durch Bürokratie müssen zügig und umfangreich abgebaut werden, fordert die AGS

Dazu ein Bericht aus " ZDHKompakt"
„One in, one out“-Prinzip allein reicht nicht aus"

Hintergrund: Das EU-Recht ist in vielen Bereichen zu komplex für KMU. Europäische Gesetze mit umfangreichen Informations-, Dokumentations- und Berichts- pflichten verhindern oft eine Konzentration auf das Kerngeschäft. Deshalb müssen unnötige bürokratische Lasten und vermeidbare Kosten für KMU identifiziert und effizient abgebaut werden.

Sachstand:

Die neue Kommission hat angekündigt, das „One in, one out“-Prinzip auf euro- päischer Ebene einführen zu wollen. Wenn durch neue Regelungen zusätzliche Belastungen für Betriebe entstehen, sollen in demselben Politikbereich an an- derer Stelle gleichwertige Belastungen abgebaut werden.

Bewertung:

Aus Sicht des Handwerks ist die Zielsetzung richtig. Das allein reicht aber nicht aus, um Bürokratie spürbar und entschlossen abzubauen. Europäische Regelungen, die für KMU unverhältnismäßig viel Bürokratie verursachen, müssen vielmehr vereinfacht werden und bei neuen Gesetzen muss die Qualität im Vordergrund stehen. Dazu müssen generell das „Think Small First“-Prinzip („Vorfahrt für KMU“) und der schon jetzt verpflichtende KMU-Test streng eingehalten werden. Nur dadurch lassen sich bürokratische Lasten für KMU verlässlich identifizieren und im Ergebnis verhindern bzw. verringern.

Um eine angemesse Anwendung dieser Prinzipien zu gewährleisten, braucht es in jeder Generaldirektion KMU-Ansprechpartner im Sinne einer „KMU Task Force“, die auf die Wahrung der KMU-Interessen bei jedem neuen Gesetz und bei jeder Gesetzesänderung konsequent achtet. Zudem sollte der europäische Ausschuss für Regulierungskontrolle („Regulatory Scrutiny Board“) streng kontrollieren, dass die KMU-Grundsätze in allen Folgenabschätzungen richtig angewendet werden.

WAS IM EINZELNEN ZU TUN IST

Bürokratieabbaupotenziale für KMU auf europäischer Ebene gibt es vor allem in folgenden Bereichen:

  •   Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern: Der Schutz der Arbeitnehmer liegt im eigenen Interesse der KMU. Verpflichtende Auflagen erhöhen allerdings den bürokratischen Aufwand. Der richtige Weg sind eher zielgerichtete Kampagnen zur Sensibilisierung.

  •   Chemikalienpolitik: KMU müssen angemessen am Konsultationsprozess für die Festlegung von Stoffen in der REACH- Kandidatenliste beteiligt werden. Außerdem ist wichtig, dass die Informationspflichten für Unikatfertigungen und Kleinserien sowie Zulassungsanträge für einzelne Stoffe nicht zu unverhältnismäßigem Aufwand und Kosten führen.

  •   Umwelt- und Sozialstandards: Berichtspflichten zu Umwelt- und Sozialstandards müssen verhältnismäßig ausgestaltet werden, zum Beispiel bei der Bewertung der Nachhaltigkeit von Investitionen.

  •   Verbraucherrecht: Die Informationspflichten müssen reduziert und vereinfacht werden. Es sollten beispielsweise einheitliche Informations- und Formerfordernisse für Haustür- und Fernabsatzverträge gelten. Die Regeln zum Widerrufsrecht müssen ebenfalls vereinfacht werden.

  •   Datenschutz: Bei KMU, für die ein geringes Risiko einer Datenschutzverletzung besteht, müssen die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung entsprechend gelockert werden.

  •   Normung: Die Normungsarbeit ist sehr komplex geworden. Es sollten nur dort Normen erarbeitet werden, wo tatsächlicher Normungsbedarf besteht und KMU dann auch ausreichend beteiligt werden, um die KMU-Tauglichkeit von Standards zu gewährleisten.

  •   Beihilferecht: Das Beihilferecht muss im Sinne einer effizienteren und unbürokratischeren KMU-Förderung überarbeitet werden (v.a. im Bereich De minimis). Außerdem sollten indirekte Förderungen durch KMU-Organisationen generell freigestellt werden.

  •   Bauproduktenverordnung (BauPVO): Die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten muss für KMU in den Mitgliedstaaten rechtssicher möglich sein.

  •  

    -AB-