Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

GroKo-Einigung bei Erbschaftssteuer

Veröffentlicht am 10.06.2015 in Bundespolitik

Der Streit zwischen CDU, CSU und SPD über die Reform der Erbschaftssteuer ist beigelegt. Firmenerben auch und speziell von größeren Unternehmen haben Grund zur Freude. Sie sollen weiterhin die Möglichkeit haben, sich von der Erbschaftssteuer zu befreien. Einst war die Reform als Schutz kleiner Familienunternehmen vor existenzbedrohenden  Belastungen durch anfallende Erbschaftssteuer gedacht. Ein Ziel, dem sich auch die AGS anschließen konnte. Die SPD hatte immer schon andere Pläne. Von denen ist nichts mehr übrig. Noch im März 2015 nannte die Autorin des SPD-Konzepts, die saarländische Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger die bisherigen Reformvorschläge von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und des bayerischen Ressortchefs Markus Söder (CSU) für juristisch angreifbar, sozial ungerecht und interessengeleitet. Rehlinger damals: "Was wir stattdessen brauchen, ist eine grundlegende Reform nach dem Motto: keine Ausnahmen, niedrige Sätze".

Im Dezember 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, bis Mitte 2016 bei der Erbschaftssteuer mehrere Ausnahmeregelungen zugunsten von Unternehmen abzuschaffen. Bundesfinanzminister Schäuble wollte insbesondere größere Unternehmen weiter schonen. Dem verweigerte sich zunächst die SPD.

Zeit online berichtete zu diesem Thema am  6. Juli 2015: Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will Firmenerben mit seinem Entwurf zur Erbschaftsteuer noch weiter entgegen kommen.   |  © Darren Staples/Reuters

SPD und Union haben sich im Streit über die Reform der Erbschaftssteuer geeinigt, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung und das Handelsblatt berichten. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) soll bereits eine entsprechende Kabinettsvorlage verschickt habe. Darin habe er einige Korrekturen vorgenommen, um den Widerstand der CSU zu brechen. So würden die Grenzwerte für die sogenannte Bedürfnisprüfung von Erben von 20 auf 26 Millionen Euro erhöht, berichtet die FAZ. Für Familienunternehmer verdoppele sich der Wert. Bei größeren Unternehmensvermögen müsse ein Erbe nachweisen, dass er die Erbschaftsteuer nicht aus seinem privaten Vermögen bezahlen könne, um wie bisher verschont zu bleiben.

Die Erbschaftsteuer muss reformiert werden, weil das Bundesverfassungsgericht die alten Verschonungsregeln für Firmenerben gekippt hatte. Die Richter forderten unter anderem, dass bei größeren Unternehmen Firmenerben nur dann verschont werden dürfen, wenn sie in einer "Bedürfnisprüfung" nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften. Nach dem zunächst von Schäuble vorgelegten Entwurf sollte das Privatvermögen von Erben großer Betriebe bis zur Hälfte zur Begleichung der Steuerschuld herangezogen werden können. 

Nur bei Kleinstbetrieben mit bis zu drei Mitarbeitern wird auch weiter die Lohnsumme nicht kontrolliert. Bei Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern gelten weniger harte Auflagen. Der Kompromiss sieht eine weitere Stufe zwischen elf und 15 Beschäftigten vor, für die auch lockerere Vorgaben als üblich gelten. Bisher waren Firmen mit bis zu 20 Mitarbeitern von der Pflicht befreit, die Lohnsumme nachzuhalten. Das war den Verfassungsrichtern zu großzügig.

Mit dem am Wochenende zwischen CDU und CSU ausgehandelten Kompromiss sei auch die SPD einverstanden, berichtete das Handelsblatt. Das Kabinett wolle den Gesetzentwurf am Mittwoch beschließen.