Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Handwerk/EU: Berufszugangsregulierung beibehalten!

Veröffentlicht am 14.02.2014 in Europa

AGS für Beibehaltung von Berufs-Zugangsregeln!

Die Qualität der Dienstleistungen von Freiberuf und Handwerk sowie der damit verbundene Erhalt von Verbraucherschutz, dass ist eine Forderung der AGS. Sie ist darin begründet, dass die Europäische Kommission eine Liberalisierung der Berufszugänge und damit eine Absenkung von Qualitäts-Standards plant.

Deshalb erhebt die AGS die Forderung, deutsche Berufszugangsregelungen gegen konträre EU-Bestrebungen zu schützen!

Die hohe Qualität deutscher Handwerksleistungen ist Voraussetzung für den Erfolg dieses Wirtschaftszweiges. Der Meisterbrief ist die Garantie für hohe Qualifizierung und Ausbildungsbefähigung. Er ist unverzichtbar für die Attraktivität der dualen Berufsausbildung
Das deutsche Modell der Reglementierung von Berufszugängen in ausgewählten Berufen („Anlage A“) hat sich bewährt und wird international anerkannt als Voraussetzung für die erlangte stabile Wirtschaftskraft und geringe Jugendarbeitslosigkeit Die „Meister-Zertifizierung“ dient dem Kunden als sicheres Auswahlkriterium und Gewährleistung qualifizierter Arbeit. Das ist praktizierter Verbraucherschutz.

Ähnliches gilt für andere Qualifizierungen wie der des Technikers oder Ingenieurs. Mit Recht gibt es bei Berufsständen wie Apotheker, Physiotherapeuten und vielen Freiberuflern Berufszugangsregulierungen.

In anderen EU-Ländern ist diese Reglementierung von Berufszugängen kaum vorhanden. Es darf nicht sein, dass Deutschland von der EU gezwungen wird, das Qualitätsniveau
handwerklicher Dienstleistungen auf das von anderen Ländern abzusenken und damit auch das beispielhafte, erfolgreiche System der dualen Ausbildung zu gefährden.

Deshalb muss die Forderung des Deutschen Handwerks nach Beibehalt der Berufszugangsregeln unterstützt werden. Die Regelungen Zugangsberechtigungen für Berufe müssen allein in der Verantwortung der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten bleiben. Einer kontinuierlichen Hinterfragung und Reform von Berufsbildern und einer ggf. damit verbundenen Reglementierung stand und steht das Handwerk hingegen offen gegenüber

Die AGSNRW wird bei der AGS-Bundeskonferenz am 28./29.3. in Berlin folgenden Antrag stellen:

Die deutsche Regelung von Berufszugangsvoraussetzungen ist beizubehalten.
Deutsche EU- und Bundestags-Parlamentarier und die Bundesregierung müssen verhindern, dass eine andersgeartete EU-Regelung in deutsches Recht eingreift.