Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Mindestlohn für Alle?!

Veröffentlicht am 17.02.2014 in Arbeit und Wirtschaft

Die AGS fordert „Mindestlohn“-Honorare für selbständige Dozenten

In der GroKo gibt es eine Diskussion zur Ausgestaltung des Mindestlohns. Diese Debatte darf aber nicht nur darüber geführt werden, wer von dieser Regelung nicht profitieren soll, sondern auch darüber, wie man einen Mindestlohn auch für bestimmte Solo-Selbständige regeln kann. Zu dieser Gruppe gehören Dozenten, die häufig für Öffentlich-rechtliche Bildungsträger arbeiten.

Die AGSNRW unterstützt die SPD und die SPD-Bundestagsfraktion bei der Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zum gesetzlichen Mindestlohn für Arbeitnehmer. Für uns als Arbeitgeber ist es selbstverständlich, unseren Mitarbeiter(inne)n mindestens 8,50 EUR pro Stunde zu zahlen.

Auf der anderen Seite müssen viele Solo-Selbständige, die als Dozent(inn)en für öffentliche (z.B. Volkshochschulen, Universitäten) und private (z.B. Schulungs- und Qualifizierungsdienstleister) Einrichtungen tätig sind, tagtäglich erleben, dass ihnen deutlich weniger als 8,50 EUR pro Zeitstunde gezahlt werden.* So werden z.B. von Weiterbildungseinrichtungen nur 10 bis 17 EUR pro Stunde brutto gezahlt, allerdings nur für die reinen Unterrichtszeiten (ohne Vor- und Nachbereitung, ohne Ferien- und Krankheitszeiten).

Diese Soloselbständigen verfügen selbst bereits über qualifizierte Bildungsabschlüsse von Fachhochschulen und Universitäten. Mit den Einnahmen aus ihrer Dozententätigkeit, die häufig die einzige Einnahmequelle darstellt, müssen sie außer ihrem Lebensunterhalt auch noch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und auch z.B. Fahrtkosten bezahlen. Das führt dazu, dass ihre Nettoeinkünfte aus der Dozententätigkeit häufig nur bei 5 bis 6 EUR pro Stunde liegen.*

Dadurch wird Armut im Erwerbsleben wie im Alter forciert. Die AGS fordert daher die SPD-Bundestagsfraktion auf, nicht nur einen Mindestlohn für Arbeitnehmer, sondern auch ein Mindesthonorar für Dozent(inn)en durchzusetzen. Dieses Mindesthonorar sollte nicht unter 40 EUR pro Zeitstunde liegen.

Diese Forderung beruht auf folgenden Berechnungen:

Eine Dozententätigkeit von 25 Stunden pro Woche reiner Unterrichtszeit ergibt (Faktor 4,33) eine monatliche Unterrichtszeit von 108,25 Stunden. Multipliziert mit 40 EUR pro Stunde ergibt dies ein Bruttoeinkommen von 4.330 EUR im Monat.
Davon sind abzuziehen: 15,5 % Krankenversicherung, 2,2 % Pflegeversicherung, 18,9 % Rentenversicherung, Einkommensteuer/Kirchensteuer/Solidaritätszuschlag von zusammen rund 25 % - insgesamt also Abzüge von 61,6 % entsprechend 2.667,28 EUR.
Es verbleiben noch 1.662,72 EUR. Davon sind die noch Betriebskosten abzuziehen, die beispielhaft betragen:
- Kfz-Kosten (bzw. Monatsticket ÖPNV plus Bahncard/Bahntickets) 300 EUR
- Bürobedarf 50 EUR
- Telefon/Internet 50 EUR
- Fachliteratur 50 EUR
- Haftpflichtversicherung für Dozenten 15 EUR
- eigene Weiterbildung 25 EUR
- eigener Steuerberater 50 EUR
- Arbeitslosenversicherung (Pauschale) 83 EUR
- Arbeitszimmer (anteilige Miete, z.B. 10 m² x 8 EUR Warmmiete) 80 EUR
Summe 703 EUR

Als Nettoeinkommen verbleiben also noch 959,72 EUR für die eigene Lebenshaltung, Wohnungsmiete usw.
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* Quelle: DIW-Wochenbericht 7/2013, S. 13/Tabelle 8: Die unteren 25 % der Selbständigen verdienen durchschnittlich 7,74 EUR brutto bzw. 5,36 EUR netto pro Stunde.

Die AGSNRW hat zur nächsten Bundeskonferenz der AGS folgenden Antrag gestellt:

Die SPD-Bundestagfraktion wird aufgefordert, im Rahmen der Gesetzesberatungen zum Mindestlohn für Arbeitnehmer dafür zu sorgen, dass auch ein Mindesthonorar von 40 EUR pro Stunde für Selbständige, die als Dozent(inn)en an Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen jeder Art (z.B. Volkshochschulen, Musikschulen, von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Träger, bei Wohlfahrtsverbänden, Universitäten, Fachhochschulen, Fachschulen) tätig sind, gesetzlich festgeschrieben wird.