Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Job- Turbo für Flüchtlinge

Veröffentlicht am 27.02.2024 in Arbeit und Wirtschaft

WHKT REPORT 02/2024:

GEFLÜCHTETE MENSCHEN SCHNELLER IN AUSBILDUNG UND ARBEIT VERMITTELN:

Der Job-Turbo

Mit dem Job-Turbo setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über die Bundesagentur für Arbeit Maßnahmen um, die insbesondere geflüchtete Menschen aus der Ukraine mit absolviertem Integrationskurs schnell in Arbeit vermitteln sollen. Damit hierbei dringend benötigte Fachkräftepotentiale nicht verloren gehen, sollen vorhandene Qualifikationen gleichfalls sicht- und nutzbar gemacht werden. Die Verfahren der Berufsanerkennung bieten sich in diesem Zusammenhang an, wenn eine formale Qualifikation vorliegt. Eine weitere wesentliche Voraussetzung besteht erfahrungsgemäß darin, dass ein passgenaues Matching erfolgt. Ansonsten werden berufliche Anerkennungsverfahren inklusive anschließender (Anpassungs-)Qualifikationen selten angestrebt. Und dies gilt nicht nur für den Bereich der reglementierten Berufe wie der Pflege, sondern mindestens gleichermaßen für die dualen, nicht-reglementierten Berufsfelder des Handwerks. Die Folge ist, dass wertvolle Potentiale ungenutzt bleiben.
 

Damit dies nicht passiert und die schnelle Integration von Ukrainerinnen und Ukrainern sowie anderen Geflüchteten mit entsprechendem Arbeitsmarktzugang gelingt, ist daher zuvorderst eine berufliche und qualifikationsadäquate Vermittlung erfolgsentscheidend. Nur daran lassen sich begleitende Sprach- und Teilqualifizierungen – bei vorliegender Teilanerkennung – gut anschließen. Für den Job-Turbo und seine Integrationskraft sind mithin regionale Kooperationen zwischen Arbeitsverwaltung, kommunalem Integrationsmanagement, BAMF-Sprachkursanbietern, Anerkennungsstellen sowie wirtschaftlicher Selbstverwaltung, Qualifizierungsträgern und Arbeitgeberorganisationen erfolgsentscheidend. Nur durch dieses regionale Miteinander und betriebliche Vereinbarungen gelingt die 2. Phase des Job-Turbos »Arbeit und Qualifizierung in Beschäftigung« im Sinne aller Beteiligten.
 
Hinweise zum Job-Turbo aus Perspektive der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind in den entsprechenden Handlungsempfehlungen/Geschäftsanweisungen (HEGA) zusammengefasst: www.arbeitsagentur.de/datei/anlage-fachliche-empfehlungen-zur-weisung-202401004_ba046547.pdf
 
Infos zum Job-Turbo des BMAS: www.bmas.de/DE/Arbeit/Migration-und-Arbeit/Flucht-und-Aysl/Turbo-zur-Arbeitsmarktintegration-von-Gefluechteten/turbo-zur-arbeitsmarktintegration-von-gefluechteten.html