Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Neues zur Öffnung von Überbetrieblichen Bildungszentren

Veröffentlicht am 30.04.2020 in Bildung & Forschung

CORONA-KRISE:

»Stufenweise« Öffnung der Überbetrieblichen Bildungszentren (ÜBS) unter klaren Rahmenbedingungen! Ein Bericht des Westdeutschen Handwerkskammertags

 

»Stufenweise« Öffnung der Überbetrieblichen Bildungszentren (ÜBS) unter klaren Rahmenbedingungen

Bislang waren nach der Coronaschutzverordnung öffentliche und private außerschulische Bildungseinrichtungen in NRW, aber auch bundesweit, geschlossen. Nun ist als Ausnahmeregelung eine erste Öffnung zum einen für Abschlussjahrgänge in der dualen Ausbildung und zum anderen für Lernende aus der Höheren Berufsbildung, die bis zum 31.10.2020 ihre Prüfung ablegen, wieder ermöglicht, sofern die vorgeschriebenen Hygienestandards eingehalten werden können. Dazu zählen der Abstand von 1,5 m zu anderen Lernenden und Ausbildenden sowie die Beschränkung auf nicht mehr als eine Person pro zehn Quadratmeter Raumfläche in Werkstätten oder Unterrichtsräumen. Wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern im Einzelfall nicht sichergestellt werden kann, haben alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichtend eine textile Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) zu tragen.

Durch diese Regelung können Auszubildende noch vor ihrer Abschluss- beziehungsweise Gesellenprüfung fehlende überbetriebliche Ausbildungslehrgangswochen nachholen und z. B. unterbrochene Meisterschulen fortgesetzt werden.

Die Regelung ist in der Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums NRW vom 27. April 2020 mit Wirkung zum 28. April 2020 veröffentlicht (https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200427_internet_av_ueberbetriebliche_bildungsstaetten.pdf).

Wann weitere Öffnungen für ÜBS ermöglicht werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Nahezu wöchentlich werden die Entwicklungen der Corona-Infizierten beobachtet, ausgewertet und ggf. neue Entscheidungen getroffen. Der Gesundheitsschutz bleibt zu Recht oberste Priorität.