Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

SPD: Zahlungsverzug soll geringer werden!

Veröffentlicht am 17.05.2014 in Arbeit und Wirtschaft

Vor allem kleine und mittlere Handwerksbetriebe sind von schlechter  Zahlungsmoral betroffen. Sie müssen oft sehr lang in finanzielle Vorleistung  treten. Mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im  Geschäftsverkehr wollen wir eine bessere Kultur der unverzüglichen Zahlung  schaffen.

Mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im  Geschäftsverkehr schafft die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für eine  Kultur der unverzüglichen Zahlungen.

 

Pressemitteilung der SPD- Bundestagsfraktion vom 12.05.2014:

Arbeitsgruppen: Recht und Verbraucherschutz, Mittelstandsbeauftragte für das  Handwerk

Für bessere Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr

Dirk Wiese, zuständiger Berichterstatter, und Sabine Poschmann, Beauftragte für den Mittelstand und das Handwerk:

Vor allem kleine und mittlere Handwerksbetriebe sind von schlechter  Zahlungsmoral betroffen. Sie müssen oft sehr lang in finanzielle Vorleistung  treten. Mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im  Geschäftsverkehr wollen wir eine bessere Kultur der unverzüglichen Zahlung  schaffen.

Mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im  Geschäftsverkehr schafft die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für eine  Kultur der unverzüglichen Zahlungen. Bis jetzt mussten Handwerksbetriebe oft  viel zu lang finanziell in Vorleistung treten. Rechnungen wurden meist erst  spät gezahlt. Für Unternehmer und Selbstständige barg das ein großes  Risiko. Sie liefen Gefahr, aufgrund von fehlender Liquidität Insolvenz  anmelden zu müssen, obwohl sie auf dem Papier eigentlich ein deutliches  „Plus“ verzeichneten.

Dem schiebt die Bundesregierung mit dem neuen Gesetzentwurf einen Riegel vor,  indem Zahlungsfristen nur noch bis zu maximal 60 Tagen vereinbart werden  können. Eine längere Frist ist nur noch dann zulässig, wenn sie  ausdrücklich durch die Vertragsparteien getroffen wird und für den  Gläubiger nicht grob nachteilig ist. Im Geschäftsverkehr zwischen  Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern wird eine wesentlich strengere  Regelung festgesetzt: Hier gilt grundsätzlich eine maximale Frist von 30  Tagen. Zusätzlich verhindern gesetzliche Bestimmungen, dass diese Regelungen  über AGB oder anderweitig umgangen werden.

Somit sorgt die Bundesregierung dafür, dass ein „Plus“ in den  Geschäftsbüchern auch ein tatsächliches „Plus“ auf dem Konto der  Betriebe ist.

Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier: