Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vermeidung von Insolvenzen

Veröffentlicht am 07.12.2020 in Arbeit und Wirtschaft

Pressemitteilung für die AGS  

Berlin, Dezember 2020. Das Insolvenzrecht in Deutschland war bisher nicht dazu geeignet, Firmen in Krisenzeiten wieder „auf die Beine“ zu helfen. Das soll sich zum Jahreswechsel endlich ändern. 

Die AGS fordert seit Jahren, Betrieben in Schwierigkeiten eine zweite Chance zu ermöglichen. 

Nun haben unsere Bemühungen Erfolg, Insbesondere die Berliner AGS- Kolleginnen und Kollegen können darauf stolz sein, da Insolvenzrecht eines ihrer Schwerpunktthemen ist. 

Unter der Federführung von unserer Kollegin Angelika Syring wurde folgende Pressemittteilung verfasst: 

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vermeidung von Insolvenzen kommt gerade rechtzeitig 

Am 19.09.2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) vorgestellt. Damit werden ein Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) eingeführt sowie gravierende Änderungen der Insolvenzordnung (InsO) vorgenommen. Die Regelungen des Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) werden angepasst, um durch COVID-19 in die Krise geratene Unternehmen besser zu schützen. Künftig sollen Unternehmen unter anderem mit dem Einsatz von Frühwarnsystemen besser drohende Insolvenzen vermeiden können und zudem die Kontrolle über ihre Sanierung behalten. Eine Insolvenzantragspflicht besteht dann zunächst nicht.

Zum 01. Januar 2021 will die Bundesregierung mit neuen gesetzlichen Regelungen Unternehmen mit Insolvenzgefahr mehr Chancen verschaffen, zukunftsfähige Geschäftsmodelle besser zu schützen und Insolvenzen zu vermeiden (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Fortentwicklung_Insolvenzrecht.html).

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) stellt dazu vielfältige, an die jeweilige Krisensituation angepasste Lösungen und Unterstützungsmaßnah-men zur Verfügung. Dies ist eingefasst in bedeutende Änderungen der Insolvenzordnung (InsO) und Anpassungen des Gesetzes zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVInsAG).

Bei einer Anhörung haben sich alle Sachverständigen für das 3-jährige Entschuldungsverfahren für sämtliche natürlichen Personen ohne zeitliche Limitierung ausgesprochen. In der Fragerunde angesprochen wurde, wie etwa Soloselbständigen geholfen werden könne und welche Speicherfristen bei Auskunfteien angemessen seien. Voraussichtlich wird der Gesetzentwurf in wenigen Wochen verabschiedet und veröffentlicht, dabei aber nicht auf den 1.10.2020 zurückdatiert werden.

Wie zu hören war, soll das StaRuG wohl in Kürze im Kabinett beschlossen und möglichst noch in diesem Jahr verabschiedet werden.