Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

AGS fordert Verbesserungen der CORONA- Hilfen

Veröffentlicht am 06.12.2021 in Arbeit und Wirtschaft

6.12.21 Pressemitteilung der AGS

 

Coronahilfen verlängern und neu aufstellen!

Der AGS-Länderrat hat auf seiner Sitzung am 3.12.2021 begrüßt, dass die neue, sozialdemokratisch geführte Bundesregierung angesichts der verschärften Coronaregeln sämtliche Hilfsprogramme bis 31.3.2022 verlängert.

Von den Coronaregeln sind erneut Einzelselbstständige, insbesondere aus dem Kultur- und Kunstbereich, aber auch die Gastronomie und Hotellerie sowie der Einzelhandel besonders betroffen.

Bei den Hilfsmaßnahmen dürfen nicht die Fehler der Vergangenheit wiederholt werden. Es bedarf insbesondere bei den kleinen Selbstständigen auch einer Hilfe zum Lebensunterhalt. Bei der Berechnung kann ein fiktiver Unternehmerlohn zugrunde gelegt werden.

Bei Betrieben, die Miete oder Pacht zahlen müssen, ist sicherzustellen, dass diese Kosten weiterhin Teil der Fixkostenhilfe bleiben.

Unternehmen, die im Jahr 2020 und später neu gegründet wurden, müssen in die Hilfsprogramme einbezogen werden.

Anträge sollten so weit wie möglich über die Finanzämter oder andere gut funktionierende Institutionen gestellt und von diesen schnellstmöglich und nur digital bearbeitet werden, da sie dafür technisch und datenmäßig gut aufgestellt sind.”