Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

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Bundesregierung schnürt Konjunkturpaket

Veröffentlicht am 08.06.2020 in Arbeitsgemeinschaften

Ca. 103 Milliarden Euro setzt die Bundesregierung ein, um Deutschland aus der Kriese zu holen.

Was davon hilft dem Handwerk?

Die Deutsche Handwerkszeitung hat diesen Aspekt aufgegriffen.  

Deutschland - 04.06.2020

Milliardenpaket für die Wirtschaft

Konjunkturpaket: Das ist wichtig fürs Handwerk 

Mit insgesamt 130 Milliarden Euro will die Bundesregierung Deutschland aus der schwersten Rezession der Nachkriegsgeschichte holen. Ein Überblick mit den wichtigsten Punkten für Handwerksbetriebe.

Von Karin Birk

Angesichts der tiefgreifenden Folgen der Corona-Krise auf Wirtschaft und Gesellschaft hat sich die Große Koalition auf ein Konjunktur- und Zukunftspaket in Höhe von rund 130 Milliarden Euro geeinigt. "Diese Krise wird einschneidende Veränderungen bewirken, Deutschland soll gestärkt daraus hervorgehen", heißt es in der gemeinsamen Erklärung des Koalitionsausschusses. Damit dies gelinge, müssten viele Aufgaben bewältigt werden. So soll zur Stützung der Konjunktur der Mehrwertsteuersatz befristet von Juli bis zum Jahresende 2020 von 19 auf 16 Prozent gesenkt werden. Vorgesehen sind weitere Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmen, von Kommunen und Familien sowie Investitionen in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Eine Abwrackprämie für Autos oder einen generellen Schuldenerlass für Kommunen - wie im Vorfeld gefordert - soll es nicht geben. 

Handwerk befürwortet breit angelegtes Maßnahmenprogramm

Das Handwerk zeigte sich erfreut über das breit angelegte Konjunktur- und Zukunftspaket. "Das von der Koalition geschnürte Konjunkturpaket verknüpft in zielführender und breit angelegter Weise Maßnahmen zur Krisenbewältigung, zur Konjunkturstärkung und zur Zukunftssicherung", sagte Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer. Er befürwortete die zusätzlichen Maßnahmen zur Liquiditätssicherung von Betrieben wie etwa die Ausweitung der steuerlichen Verlustverrechnung, verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten sowie weitere Überbrückungshilfen. Wichtig für das Handwerk seien darüber hinaus die befristete Stabilisierung der Sozialversicherungsbeträge und die angekündigte Absenkung der EEG-Umlage. Positiv bewertete Wollseifer die umfassenden finanziellen Hilfen für Kommunen als wichtige Auftraggeber des Handwerks. Entscheidend sei jetzt, dass die Politik das Programm zügig umsetze. 

Bund soll Sozialversicherungsbeiträge stabilisieren helfen

Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel nach stundenlangen Verhandlungen sagte, soll es zur besseren Bewältigung der Krise eine Sozialgarantie geben. So sollen die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende 2021 nicht über 40 Prozent steigen. Fehlende Mittel sollen durch den Bundeshaushalt gedeckt werden. Allein für 2020 sind dafür 5,3 Milliarden Euro vorgesehen. Verschonen will die Bundesregierung Unternehmen vorerst auch vor zu stark steigenden Stromkosten. So soll die EEG-Umlage von derzeit 6,75 Cent 2021 bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde und im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kwh stabilisiert werden. Der Finanzbedarf aus Haushaltsmitteln dafür liege bei 11 Milliarden Euro, heißt es im Papier. 

Steuerliche Verlustverrechnung wird ausgeweitet 

Um den Unternehmen schnell zu mehr Liquidität zu verhelfen, soll außerdem der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal fünf Millionen Euro beziehungsweise 10 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung erweitert werden. Dies soll schon bei der Steuererklärung 2019 geltend gemacht werden können. Verluste aus dem laufenden Jahr werden so mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnet. Außerdem sollen die Abschreibungsmöglichkeiten verbessert werden. So soll die degressive Abschreibung für Abnutzung wieder befristet eingeführt werden. Damit können die Unternehmen Kosten für Wirtschaftsgüter schneller steuerlich geltend machen. Daneben sollen Personengesellschaften unter anderem die Möglichkeit bekommen, sich wie Körperschaften besteuern zu lassen. 

Branchenübergreifendes Programm für Überbrückungshilfen

Für besonders von der Corona-Krise betroffene kleine und mittelständische Unternehmen soll außerdem branchenübergreifend ein Programm für Überbrückungshilfen von bis zu maximal 25 Milliarden Euro aufgelegt werden. "Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mail 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 Prozent fortdauern", heiß es im Papier. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Liegt der Umsatzrückgang bei mehr als 70 Prozent, können bis zu 80 Prozent erstattet werden. Bei Unternehmen mit bis zu fünf (10) Beschäftigten soll der Erstattungsbeitrag 9000 (15.000) Euro "nur in begründeten Ausfällen" überschreiten können. Insgesamt beträgt der maximale Erstattungsbeitrag 150.000 Euro für drei Monate, heißt es im Papier. Geltend gemachte Umsatzrückgänge seien durch einen Steuerberater zu prüfen, Überzahlungen zu erstatten. Dabei endete die Antragsfrist spätestens am 31. August und die Auszahlungsfrist am 30. November 2020. 

Unterschiedliche Unterstützung für Ausbildungsbetriebe 

Die Koalitionäre vereinbarten darüber hinaus, dass im September 2020 eine verlässliche Regelung für den Bezug für Kurzarbeitergeld ab dem 1. Januar 2021 vorgelegt werden soll. Außerdem gibt es für Unternehmen, die ihr Ausbildungsangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern für jeden neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag - nach der Probezeit - eine einmalige Prämie von 2000 Euro. Wer das Ausbildungsangebot erhöht, soll für den zusätzlichen Ausbildungsplatz 3000 Euro erhalten. Kleine und mittlere Unternehmen, die trotz Corona weiter ausbilden, können eine Förderung erhalten, heißt es weiter. Dort wo eine Ausbildung nicht weitergeführt werden kann, soll es die Möglichkeit einer vorübergehend geförderten betrieblichen Verbundausbildung geben. Betriebe, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen, sollen eine Übernahmeprämie erhalten. Der Finanzbedarf wird auf insgesamt 500 Millionen Euro beziffert. 

Nachhaltige Mobilität wird gefördert

Um Zukunftsinvestitionen anzukurbeln, will die Bundesregierung darüber hinaus 50 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. So soll etwa nachhaltige Mobilität gefördert werden. Eine generelle Abwrackprämie, wie sie vor allem die "Autoländer" gefordert hatten, soll es nicht geben. Vielmehr soll die bestehende staatliche Förderung von E-Fahrzeugen befristet bis 31.12.2021 verdoppelt werden. "Das bedeutet zum Beispiel, dass bis zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs von bis zu 40.000 Euro die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro steigt", heißt es im Papier. Und weiter heißt es: "Das befristete Flottenaustauschprogramm für Handwerker und KMU für Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen wird zeitnah umgesetzt." 

Mehr Geld für weniger Kohlendioxid-Ausstoß

Daneben will die Bundesregierung die Kfz-Steuer für Pkw stärker an den CO2-Emmissionen ausrichten. Außerdem soll die bestehende Befreiung von der Kfz-Steuer für reine E-Fahrzeuge bis zum 31.12.2030 verlängert werden. Gefördert werden soll die E-Mobilität auch durch den weiteren Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur. Verbessert wird außerdem die steuerliche Forschungszulage für Unternehmen. Darüber hinaus soll das Gebäudesanierungsprogramm für 2020 und 2021 um eine Milliarde Euro auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockt werden. Mehr Geld soll es auch für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude geben. 

Gewerbesteuereinbruch bei Kommunen soll kompensiert werden

Angesichts der massiven Steuerausfälle von Städten und Gemeinden will der Bund Kommunen finanziell unterstützen. "Mit einem kommunalen Solidarpakt 2020 werden die aktuellen krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen kompensiert", heißt es im Papier. "Dazu gewährt der Bund für 2020 den Gemeinden gemeinsam mit den zuständigen Ländern hälftig finanziert einen pauschalierten Ausgleich." Auf den Bund allein kämen Kosten von 5,9 Milliarden Euro zu. Darüber hinaus will der Bund die Kommunen bei weiteren Kosten etwa der Unterkunft für Arbeitssuchende in der Grundsicherung unterstützen. Mehr Geld soll es auch für den Ausbau von Kindergärten, Kitas und Krippen und den Ausbau von Ganztagsschulen geben. Und nicht zuletzt sollen Familien mit einem einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für jedes kindergeldberechtigte Kind unterstützt werden.