Berlin, 28.Juni 2019
Die bisherigen Datenschutz- Vorgaben belasteten insbesondere Klein- Betiebe. Viele Handwerks- Betriebe sahen sich mit den Auflagen überfordert. Dem trug die Bundesregierung Rechnung. Die Ernennung eines Datenschutz- Beauftragten ist nun erst bei größeren Betriebsgrößen als bisher erforderlich.
Ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz lockert die Datenschutz- Vorgaben für Kleinunternehmen. Die Schwelle, ab der Betriebe einen Datenschutzbeauftragten ernennen müssen, steigt von (bisher) 10 auf 20 MitarbeiterInnen. Von dieser Maßnahme profitieren lt. einem Artikel der Zeit (Quelle: dpa) ca. 90 % der Handwerksbetriebe. Für sie ist die Gesetzesänderung ein Beitrag zum Bürokratieabbau, verbunden mit einer spürbaren Kosten- Senkung und mehr Wettbewerbsgerechtigkeit. Auf Kritik stößt das Gesetz erwartungsgemäß bei Datenschützern.
Das Gesetz ist noch nicht in Kraft, der Bundesrat muss noch zustimmen.