Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Der ZDH informiert

Veröffentlicht am 17.02.2020 in Finanzen

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks besteht seit 70 Jahren.

Das europäischen Regelwerk zur Nachhaltigen Finanzierung  ist soweit entwickelt, dass  nun die Konkretisierung ansteht. Wie geht es weiter?  Was ist hierbei zu beachten, um kleine und mittlere Unternehmen bei der Nachhaltigen Finanzierung mitzunehmen? Darüber informiert ZDH-Kompakt, Ausgabe Februar 2020. Und wir leiten diese Informationen weiter an unsere Leserschaft.

 

Mittelstandsgerechte Lösungen bei der Nachhaltigen Finanzierung 

HINTERGRUND 

Zur Erreichung der Pariser Klimaziele und der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) hat die Europäische Kommission einen EU-weiten jährlichen Investitionsbedarf von ca. 260 Mrd. Euro identifiziert. Um bei der nötigen Mobilisierung von öffentlichen und privaten Geldern sog. „Greenwashing“ zu vermeiden und Vergleichbarkeit herzustellen, arbeitet der EU-Gesetzgeber im Rahmen des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums an einem Klassifizierungssystem für nachhaltige Finanzprodukte, der sog. Taxonomie. 

SACHSTAND 

Mit der Taxonomie-Verordnung haben sich die EU-Gesetzgeber Ende 2019 im ersten Schritt auf ein Rahmenwerk geeinigt, welches Kriterien für die Bestimmung nachhaltiger Tätigkeiten festlegt. Nach der formellen Bestätigung wird das Ergebnis voraussichtlich im Sommer 2020 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. 

Parallel dazu hat eine Technische Expertengruppe eine erste Liste von wirtschaftlichen Aktivitäten entworfen, die wesentlich zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen. Auf Basis dieser Liste wird die Kommission in den kommenden zwei Jahren delegierte Rechtsakte zu den einzelnen Aspekten der Taxonomie erarbeiten. Dabei soll auch die neue Inter- nationale Plattform für ein Nachhaltiges Finanzwesen eine große Rolle spielen. In Kraft treten die Rechtsakte dann jeweils ein Jahr nach Verabschiedung. 

Außerdem wird die Kommission im vierten Quartal 2020 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen (NFRD) vorlegen, um einen klaren und einheitlichen Rahmen zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen zu schaffen. Eine öffentliche Konsultation hierzu ist für März 2020 geplant. 

Bewertung

Mit der Operationalisierung der Taxonomie wird die Nachfrage nach Unternehmensdaten im Hinblick auf die „Grünheit“ ihrer Wertschöpfung stark ansteigen. So verpflichtet die Taxonomie große Unternehmen von öffentlichem Interesse im Rahmen der NFRD künftig ganz konkret zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen. 

Es ist kaum auszuschließen, dass solche zusätzlichen Offenlegungspflichten dann auch auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zukommen, bspw. im Rahmen von EU-Förder- und Finanzierungsprogrammen, die ab 2021 jeweils zu einem nicht unwesentlichen Prozentsatz zur Nachhaltigkeitswende beitragen 

 

page1image52210944page1image52201920

sollen. Auch über Liefer- und Wertschöpfungsketten oder kreditbasierte Finanzprodukte könnten KMU indirekt unter den Anwendungsbereich der Taxonomie-Verordnung fallen. Die oben erwähnte Überarbeitung und mögliche Ausweitung der NFRD könnte diesen Effekt noch verstärken, indem die Großunternehmen zur Nachweisführung ihrer Nachhaltigkeit entsprechende Informationen ihrer Geschäftspartner einfordern. Solche zusätzlichen Berichtspflichten würden die ohnehin mit viel Bürokratie ringenden kleinen Unternehmen Europas überladen. 

Im Allgemeinen darf die Förderung und Priorisierung grüner Investitionen nicht dazu führen, dass sich durch Umlenkung von Kapital der Zugang zu Finanzierung für nicht-Taxonomie-konforme Unternehmen verschlechtert. 

WAS ZU TUN IST 

Die Taxonomie wurde als rein freiwilliges, nicht-normatives, leicht handhabbares Rahmenwerk für nachhaltige Anlagefinanzprodukte entworfen und muss auch nach diesen Prinzipien umgesetzt werden. 

Im Hinblick auf die Konkretisierung des europäischen Regelwerks zur Nachhaltigen Finanzierung ist darauf zu achten, dass KMU von zusätzlichen Dokumentations- und Offenlegungspflichten weitestgehend freigestellt bleiben. Gleichwohl wäre es falsch, den Beitrag von KMU zur Nachhaltigkeitswende zu untergraben, indem man verhindert, dass sie sich für nachhaltige Investitionen qualifizieren können. Hier könnte eine Opt-In-Klausel Abhilfe schaffen. In jedem Fall muss – im Sinne des Proportionalitätsprinzip – ein vereinfachter Offenlegungsrahmen für die KMU geschaffen werden, die sich den Taxonomiekriterien fügen wollen oder müssen. Nur so können kleine Betriebe bei der Nachhaltigen Finanzierung mitgenommen werden. 

Von Maßnahmen, wie einer Ausweitung der NFRD und der Einführung einer „braunen Taxonomie“ oder eines „grünen Unterstützungsfaktors“, ist abzusehen. Sie schießen über das Ziel hinaus und bergen hohe Risiken. 

FAZIT

Um starke Bürokratiebelastungen und Einschränkungen der Mittelstandsfinanzierung zu vermeiden, sind KMU bei der Nachhaltigen Finanzierung mit einem Dreiklang aus Freistellungsklausel, Opt-In- Regelung und vereinfachtem Nachweisverfahren zu berücksichtigen. Außerdem muss die Realwirtschaft im weiteren Verfahren stark eingebunden werden, um gemeinsam mit allen Beteiligten alltagstaugliche und nicht zuletzt auch mittelstandsgerechte Lösungen finden zu können.