Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Deutsche Berufszugangsregelungen gegen EU schützen!

Veröffentlicht am 01.04.2014 in Europa
  • Qualität von Handwerksleistungen sichern,
  • Verbraucherschutz sichern,
  • Deutsche Berufszugangsregelungen gegen EU schützen!

Diese 3 Forderungen erhob die AGS aus NRW und BW auf ihrer Bundeskonferenz am 28./29.März in Berlin und kleidete sie in den Antrag:

Die deutsche Regelung von Berufszugangsvoraussetzungen ist beizubehalten.

Deutsche EU- und Bundestags-Parlamentarier und die Bundesregierung müssen verhindern, dass eine andersgeartete EU-Regelung in deutsches Recht eingreift.

 

Die AGS begründete das so:

Die hohe Qualität deutscher Handwerksleistungen ist Voraussetzung für den Erfolg dieses Wirtschaftszweiges. Der Meisterbrief ist die Garantie für hohe Qualifizierung und Ausbildungsbefähigung. Er ist unverzichtbar für die Attraktivität der dualen Berufsausbildung

Das deutsche Modell der Reglementierung von Berufszugängen in ausgewählten Berufen („Anlage A“) hat sich bewährt und wird international anerkannt als Voraussetzung für die erlangte stabile Wirtschaftskraft und geringe Jugendarbeitslosigkeit

Die „Meister-Zertifizierung“ dient dem Kunden als sicheres Auswahlkriterium und Gewährleistung qualifizierter Arbeit. Das ist praktizierter Verbraucherschutz.

Ähnliches gilt für andere Qualifizierungen  wie Techniker oder Ingenieur. Mit Recht gibt es bei Berufsständen wie Apotheker, Physiotherapeuten und vielen Feiberuflern Berufszugangsregulierungen.

In anderen EU-Ländern gibt es diese Reglementierung von Berufszugängen kaum. Es darf nicht sein, dass Deutschland von der EU gezwungen wird, das Qualitätsniveau

Handwerklicher Dienstleistungen auf das von anderen Ländern abzusenken und damit auch das beispielhafte, erfolgreiche System der  Dualen Ausbildung zu gefährden.

Deshalb muss die Forderung des Deutschen Handwerks nach Beibehalt der Berufszugangsregeln unterstützt werden. 

Die Entscheidung über Regelungen des Berufszugangs muss allein in der Verantwortung der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten bleiben.

Einer kontinuierlichen Hinterfragung und Reform von Berufsbildern und einer ggf. damit verbundenen Reglementierung stand und steht das Handwerk offen gegenüber

Die Antragskommission hatte Annahme empfohlen. Und auch die Delegierten der Konferenz folgten dieser Empfehlung mit überwältigender Mehrheit.