Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Gerechte Sozialversicherungsbeiträge für Selbständige

Veröffentlicht am 20.02.2014 in Soziales

Die Beiträge Selbständiger zu Kranken- Pflege- und Altersversorgung: Wer soll/kann das bezahlen?
Es war ein Thema in unserer Februar-Ausgabe der AGS:Nachrichten: Gerechte Sozialversicherungsbeiträge für Selbständige. Es ist ein ewiges Thema der AGS, und es wird wohl leider auch eins bleiben: Selbständige brauchen eine soziale Absicherung zu bezahlbaren Beiträgen! Der Koalitionsvertrag sieht zu diesem Thema keine Lösung vor. Wir können und wollen aber nicht bis zur nächsten Wahl warten, bis eine Regierung sich für dieses Problem vieler Selbständiger interessiert. Handlungsbedarf besteht schon lange. Aber gehandelt wird nicht! Wenn die Bundesregierung nicht vor hat, tätig zu werden, muss man sie eben „zum Jagen tragen“. Die AGSNRW setzt das Thema mit einem Antrag auf die Tagesordnung der AGS-Bundeskonferenz.

AGSNRW fordert Änderung des Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsrechts
Wer selbständig tätig ist, muss nicht nur Steuern, sondern auch die eigene Kranken- und Pflegeversicherung (GKV/GPV) bezahlen. Und wer auch noch fürs Alter vorsorgen will, kann freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung werden. Nach der geltenden Rechtslage (Stand 2014) muss ein(e) Selbständige(r) z.B. mindestens 321,45 EUR monatlich als Krankenversicherungsbeitrag (freiwilliges Pflichtmitglied in der GKV) zahlen. Das entspricht bei einem Beitragssatz von derzeit 15,5 % in der GKV einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.073,75 EUR (für Existenzgründer: 1.382,50 EUR). Viele Selbständige verfügen aber nur über deutliche geringere Einkünfte.* Sie stehen jeden Monat vor dem Problem, der GKV einen hohen Beitrag zahlen zu müssen, obwohl dieser Beitrag einen großen Teil ihrer Einkünfte ausmacht und diese Einkünfte im schlimmsten Fall sogar übersteigt. Eine Herabsetzung des Beitrages ist nur im nachhinein möglich. So häufen sich bei vielen Selbständigen hohe Schulden allein gegenüber der GKV an, die sich auch noch durch Verzugszinsen erhöhen. Zwar wurde 2013 der Zinssatz dieser Verzugszinsen von 5 % auf 1 % reduziert - aber immer noch pro Monat! Ferner wurden die Beitragsschulden für alle freiwillig Versicherten der GKV, die sich bis Ende 2013 bei den GKV meldeten, sogar vollständig erlassen (§ 265a SGB V). Das ändert aber nichts am Grundproblem der unflexiblen Gesetzeslage, die die GKV und GPV zwingt, rückständige Beiträge einkommensunabhängig einzutreiben.
Eine gesetzliche Änderung ist dringend notwendig. Inhalt sollte sein:
- ein einkommensunabhängiger Mindestbeitrag von 60 EUR pro Monat in der GKV
- die Pflicht der/des Versicherten, alle 3 Monate der GKV die Einkünfte aus den letzten 3 Monaten nachzuweisen
- die Pflicht der GKV, innerhalb kurzer Zeit das Durchschnittseinkommen des Versicherten zu berechnen und eventuelle Nachforderungen sofort geltend zu machen.
* Quelle: DIW-Wochenbericht 7/2013, S. 13/Tabelle 8: Die unteren 25 % der Selbständigen mit Arbeitnehmern haben nur ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von 2.100 EUR, bei den Soloselbständigen sogar nur von 1.550 EUR.

DIE AGSNRW stellt auf der AGS-Buundeskonferenz im März 2014 folgenden Antrag:
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, für eine Änderung des Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsrechts zu sorgen, um Selbständigen eine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu Beiträgen zu ermöglichen, die die häufig stark schwankenden Einnahmen insbesondere von Soloselbständigen berücksichtigt.