Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Gründer müssen Anspruch auf Hilfe erhalten

Veröffentlicht am 20.02.2014 in Arbeit und Wirtschaft

Gründungshilfe muss wieder zur Regel werden!
Viele Arbeistlose könnten ihre Situation anhaltend verbessern, wenn sie Hilfe auf dem Weg in die Selbständigkeit erhielten. In die Selbständigkeit muss investiert, das Leben weiter finanziert werden.
Ein "Gründungszuschuss" ist zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes in den ersten Monaten der Selbständigkeit existenziell notwendig!
Früher hatten sie einen Anspruch auf diese Hilfe. Die letzte Schwarz-Gelbe Bundesregierung hat daraus eine "Kann"-Regelung gemacht. Mit fatalen Folgen.
Anträge auf Gründungszuschuss werden selten bewilligt. Das muss sich wieder ändern, fordert die AGSNRW!

Gründer müssen wieder einen ANSPRUCH auf Hilfe erhalten
Bis Ende 2011 hatten Arbeitslose gegenüber der Arbeitsagentur einen gesetzlichen Anspruch auf einen Gründungszuschuss (§ 93 SGB III). Seit 2012 ist dies nur noch eine "Kann"-Regelung. Die Sachbearbeiter in den Arbeitsagenturen müssen seitdem anhand von "Businessplänen " u.ä. entscheiden, ob eine geplante selbständige Existenz erfolgversprechend ist. Oftmals fehlt ihnen dafür die Kompetenz. Die Anträge werden meistens abgelehnt. Als Folge ist es zu einer Welle von Widerspruchs- und Klageverfahren gekommen. Die Klagen vor den Sozialgerichten sind oftmals erfolgreich. Dadurch entstehen unnötige Kosten bei Behörden und Gerichten, die eingespart werden könnten, wenn wieder zu der bis Ende 2011 geltenden Regelung zurückgekehrt werden würde.
Der Gründungszuschuss ist zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes in den ersten Monaten der Selbständigkeit existenziell notwendig!

Die AGSNRW stellt zur nächsten AGS-Bundeskonferenz folgenden Antrag:

Die SPD-Bundestagsfraktion und das Bundesministerium für Arbeit werden aufgefordert, § 93 SGB III zu ändern, damit Arbeitslose, die eine selbständige Tätigkeit beginnen wollen, wieder wie bis Ende 2011 einen gesetzlichen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung in der Gründungsphase haben.