Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Hauptversammlung von Aktienges. stärken!

Veröffentlicht am 19.02.2017 in Finanzen

Die AGS beschäftigt sich schon längere Zeit mit dem Thema: Eigentümerverantwortung. Dazu ein Gast- Beitrag des Bundes Katholischer Unternehmer e.V.:

BKU-Pressemitteilung vom 15. Februar 2017                                                                    Managergehälter: Die Hauptversammlung stärken, nicht den Gesetzgeber
Das Lohnverhältnis muss den sozialen Zusammenhalt des Betriebs stärken

Der Bund Katholischer Unternehmer e.V. (BKU) wendet sich entschieden gegen die aktuelle politische Diskussion einer gesetzlichen Begrenzung von Managergehältern. „Die Gehälter bewegen sich tatsächlich teils in Größenordnungen, die den sozialen Frieden im Unternehmen und darüber hinaus gefährden“, sagte die BKU-Bundesvorsitzende Marie-Luise Dött, MdB. Doch statt einer gesetzlichen Einschränkung der Vertragsfreiheit durch eine Deckelung von Vorstandsgehältern oder das Verbot von Antrittsprämien und Abfindungen forderte sie, dass die Aktionäre die Managergehälter in ein angemessenes Verhältnis zur Entlohnung der Belegschaft setzen. In dieser Frage sei nicht der Gesetzgeber zu stärken, sondern die Hauptversammlung der Aktiengesellschaften.

Belegschaftsfaktor soll Balance der Gehaltsabstände wahren

„Die Gehaltsabstände zwischen Mitarbeitern und Vorstand müssen in einer Balance sein, die den sozialen Zusammenhalt des Betriebs stärkt, und nicht unterminiert“, sagte Dött und verwies auf das vom BKU veröffentlichte Diskussionspapier „Mut zur Verantwortung“. Der BKU hat darin einen sogenannten „Belegschaftsfaktor“ vorgeschlagen. Über den solle die Hauptversammlung entscheiden: Das Plenum des Aufsichtsrates solle einen Vorschlag vorlegen, über den die Hauptversammlung entscheidet und ihre Beschlüsse veröffentlicht.

Begrenzung der Gehälter und Verschärfung der persönlichen Haftung

Während der BKU gesetzliche Auflagen zur Regulierung der Höhe von Gehältern ablehnt, spricht der Unternehmerverband sich für eine Verschärfung der persönlichen Haftung der Verantwortungsträger aus, um dem Haftungsprinzip wieder mehr Geltung  zu verschaffen. Denkbar sei etwa ein nicht versicherbarer Selbstbehalt von einem Drittel der in den vergangenen drei Jahren insgesamt erzielten Vorstandsbezüge. „Die Entkoppelung von Eigentum und Verantwortung ist eine zentrale Ursache dafür, dass die Finanzkrise der vergangenen Jahre so fundamental und so schwer beherrschbar war“, ist die BKU-Bundesvorsitzende Dött überzeugt. In Publikums-Aktiengesellschaften in Streubesitz lägen Eigentum und Verantwortung nicht in einer Hand. Dies begünstige risikoreiche und kurzfristig orientierte Entscheidungen, die möglicherweise nicht im Interesse der haftenden Eigentümer lägen.

Im BKU hat der Arbeitskreis Unternehmerverantwortung umfassende Vorschläge zur Reform des Gesellschaftsrechts entwickelt, die Verantwortung mit Haftung verbinden. Neben der Haftung von Managern für ihre Entscheidungen spricht der Arbeitskreis sich für Auflagen aus, an die die Haftungsbeschränkung von Kapitalgesellschaften gebunden werden soll. Eine Haftungsbeschränkung könne je nach Tätigkeitsfeld des Unternehmens sinnvoll sein, sagte Dött. Sie dürften jedoch gegenüber voll haftenden Personengesellschaften nicht steuerrechtlich privilegiert werden und müssten mit besonderen Sorgfalts- und Transparenzpflichten belegt werden. Die im Jahr 2012 im Diskussionspapier „Mut zur Verantwortung“ vorgelegten Vorschläge hätten an Aktualität kaum eingebüßt.

Das Diskussionspapier ist in der Geschäftsstelle des BKU erhältlich (service@bku.de) und online abrufbar unter http://www.bku.de/Publikationen/diskussionsb.html.

Link: AGS und Eigentümerverantwortung

Link: Hubertus Heil zu: Managergehälter


Der BKU
Dem 1949 gegründeten BKU gehören rund 1 200 Inhaber-Unternehmer, Selbststständige und leitende Angestellte an. Der BKU ist in 34 Diözesangruppen gegliedert. In seinen Arbeitskreisen entstehen innovative Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik und zum Führen mit Werten. Der Verband sieht sich als Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Kirche und Politik.

Ihre Rückfragen beantwortet BKU-Geschäftsführer Dr. Martin Schoser, Tel. 0221/27237-0, schoser@bku.de.
Herausgeber: Marie-Luise Dött, MdB, Vorsitzende des Bundes Katholischer Unternehmer e.V., Tel. 0221/27237-0.