Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Landesentwicklungsplan NRW: Pro und Contra

Veröffentlicht am 16.12.2016 in Landespolitik

Der Landesentwicklungsplan (LEP) stellt die wesentlichen Weichen für die Ausweisung zum Beispiel von künftigen Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten, Kraftwerksstandorten und Flächen für Windkraftanlagen. Sowohl die Bezirksregierung Düsseldorf als auch die Kommunen müssen sich bei neuen Regionalplänen, Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen an die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes halten (WHKT).

Nach dem letzten NRW- LEP aus dem Jahr 1995 war es an der Zeit, einen neuen LEP zu schaffen, der den veränderten Anforderungen und Zielen Rechnung trägt.

NRWSPD zum LEP: Nordrhein-Westfalen ist das am dichtesten besiedelte Flächenland in Deutschland. Hier leben durchschnittlich 523 Einwohner auf einem Quadratkilometer. Das sind mehr als doppelt so viele wie in anderen Teilen der Bundesrepublik. Im Landesentwicklungsplan (LEP) werden die mittel- und langfristigen strategischen Ziele zur räumlichen Entwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Ein neuer Plan ist nötig, da sich seit dem 1995 gültigen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW 95) neue Herausforderungen hinsichtlich der Schwerpunktthemen der Landesplanung herauskristallisiert haben.

In den vergangenen fast zwanzig Jahren haben sich viele Anforderungen an die räumliche Entwicklung massiv verändert: Insbesondere durch den demographischen Wandel, die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und den Klimawandel. Der neue LEP muss darüber hinaus den geänderten Rechtsgrundlagen und Anforderungen neuerer Rechtsprechung gerecht werden. Der Entwurf enthält Vorgaben für alle räumlichen Planungen und Maßnahmen, insbesondere für die Regionalpläne, die gemeindlichen Bauleitpläne, Landschaftspläne und andere Fachpläne und dient der Flächenvorsorge für zukünftige Herausforderungen. Dies betrifft so unterschiedliche Themen wie vorbeugenden Hochwasserschutz, Siedlungsentwicklung, Klimaschutz, erneuerbare Energien, Gewerbe- und Industriestandorte, Landwirtschaft oder Naturschutz.

Mit einem neuen LEP soll auch die Inanspruchnahme von Freiraum verringert werden. Zugleich werden die industriellen Vorhaben, die bedarfsgerechte Nutzung von Flächen für Industrie und Gewerbe, Neuansiedlungen oder Betriebserweiterungen und Vorsorge für die Rohstoffversorgung planerisch abgesichert. Vorranggebiete für die Gewinnung von erneuerbaren Energien werden geschaffen.

Die NRWSPD begrüßt den im Kabinett der Landesrtegierung verabschiedeten LEP:

Pro

Pressemeldung der NRWSPD vom 14.12.2016:
Der Landesentwicklungsplan ist ein zukunftsorientierter Ermöglichungsplan
Zur heutigen Verabschiedung des Landesentwicklungsplans in Nordrhein-Westfalen erklären Frank Sundermann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Rainer Thiel, Experte der Fraktion für Landesplanung:

Rainer Thiel: „Die SPD-Fraktion ermöglicht mit dem heute verabschiedeten Landesentwicklungsplan die ökonomische, ökologische und sozial nachhaltige Entwicklung in Nordrhein-Westfalen vor dem Hintergrund der großen Themen unserer Zeit. Bei der Ausgestaltung des neuen Plans haben wir die Globalisierung, den demographischen Wandel und den Klimaschutz einfließen lassen. Mit dem neuen Landesentwicklungsplan betonen wir die Bedeutung der Wirtschaft und der Industrie in unserem Land. So schützen wir zum Beispiel unsere Häfen, berücksichtigen dabei aber ebenso den Raum für die Natur. Der Landesentwicklungsplan ist dabei ein Ermöglichungsplan für konkrete Planungen vor Ort.“

Frank Sundermann: „Mit dem LEP werden wichtige Ziele für die Raumordnung in Nordrhein-Westfalen benannt, zum Beispiel  für Wohn- und Gewerbebereiche, Entwicklung von Kulturlandschaften, Verkehr und Infrastruktur, der Raum für Erneuerbare Energien oder dem Hochwasserschutz.

Wir haben mit dem heutigen Tag gezeigt, dass wir Ausdauer und Ehrgeiz besitzen, Lösungen für die Wirtschaft in NRW zu erarbeiten – anders als die CDU und FDP. Sie haben zu ihrer Regierungszeit den LEP nicht verabschiedet bekommen und damit keine Planungssicherheit für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in diesem Land geschaffen.“

Kritik kommt u.a. von den Kammern:

Contra

Der neue Landesentwicklungsplan NRW und Wirtschaft wird lt. Bericht im WHKT Report 12/2016 vom Handwerk in der vorliegenden Fassung kritisiert. Es bestehe

Erheblicher Nachbesserungsbedarf beim vorliegenden Kabinettsbeschluss

 

Neben Kreisen, Städten, Gemeinden und anderen Institutionen konnten auch Privatpersonen und Unternehmen von August 2013 bis Ende Februar 2014 Stellung zum ersten Entwurf und von Mitte Oktober 2015 bis Mitte Januar 2016 zum zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplanes nehmen.

Die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen haben bereits im Vorfeld einen wirtschaftlichen Fachbeitrag für den LEP-Entwurf erarbeitet. Insbesondere vor dem Hintergrund knapper Gewerbeflächen ging es bei der Erarbeitung des Fachbeitrags darum, die künftigen Bedürfnisse der Wirtschaft zu analysieren und zu bewerten.

In die beiden LEP-Entwürfe wurden wesentliche Vorschläge der Wirtschaft aufgenommen, beispielsweise der Umgebungsschutz für Gewerbe- und Indus- triebetriebe. Emittierende Gewerbe- und Industriebetriebe sollen durch eine neue Wohnbebauung in ihren Entwicklungsmöglichkeiten nicht beeinträchtigt werden. Die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern haben die Entwürfe aus wirtschaftlicher Sicht eingehend bewertet und in beiden Verfahren detaillierte gemeinsame Stellungnahmen abgegeben.

Nun haben die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen zum Entwurf des Landesentwicklungsplans für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Kabinettsbeschlusses vom 05.07.2016, Vorlage 16/4116 anlässlich der Anhörung am 07.11.2016 im Wirtschaftsausschuss erneut gemeinsam Stellung genommen um die Belange der Wirtschaft in Nord- rhein-Westfalen für dieses wichtige Planwerk zu bündeln.

Neben aus Sicht der Wirtschaft positiven Änderungen, Ergänzungen und Klarstellungen im Kabinettsbeschluss finden sich immer noch eine Vielzahl von Regelungen, die die Änderungsvorschläge der Wirtschaft nur teilweise oder gar nicht berücksichtigen, sie an anderer Stelle nur in abgeschwächter Form aufgreifen oder aber sogar Verschlechterungen beinhalten. In diesen Fällen bleibt auch der Kabinetts - beschluss deutlich hinter den Erwartungen der Wirtschaft zurück. Der Westdeutsche Handwerkskammertag und IHK NRW sehen daher erheblichen Nach- besserungsbedarf und führen die einzelnen Kritikpunkte dezidiert in der 44-seitigen Stellungnahme vom 02.11.2016 aus.

Insbesondere die Formulierung des verbindlichen Ziels »2–3 Siedlungsentwicklung und Freiraum« des vorliegenden Kabinettsentwurfs wird von Seiten des Handwerks als hoch problematisch für die Standortsicherung und Erweiterung von Betrieben eingestuft.

Gemeinsame Erklärung der Partner
der »Allianz für die Fläche«


Überarbeitung und Neufassung der Resolution begegnet Bedenken


Die »Allianz für die Fläche in Nordrhein-Westfalen« ist vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) gegründet worden, um einen kontinuierlichen Dialog zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und einer nachhaltigen Flächenpolitik zwischen den vielfältigen Akteuren im Land zu initiieren.

Das zentrale Gremium für diesen Dialog ist der Trägerkreis, in welchem ca. 30 Personen aus Ministerien, den Kommunalen Spitzenverbänden und Kommunen, Verbänden, Vereinigungen und Kammern, der Wirtschaft und der Wissenschaft sowie der wissenschaftlichen Politikberatung zusammenarbeiten.

Ziel des Trägerkreises ist es einerseits, Maßnahmenprogramme zur Begrenzung des Flächenverbrauches zu erarbeiten und dessen Umsetzung einzuleiten und andererseits, das Bewusstsein für das Problem der wachsenden Freirauminanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke zu schärfen und für die Notwendigkeit einer nachhaltigen Flächenpolitik zu werben.

In einer Überarbeitung der Resolution, die anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Allianz für die Fläche verabschiedet werden sollte, wurde nun ein Passus in einer nicht beratenen Entwurfsfassung aufgenommen, dass die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Nordrhein-Westfalen bis 2020 auf fünf Hektar reduziert und langfristig in eine Flächen- Kreislauf-Wirtschaft mit dem Ziel des Netto-Null-Ver- brauchs überführt werden soll. Sowohl von Seiten der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen als auch von den Industrie- und Handelskammern und dem Handwerk in Nordrhein-Westfalen wurde das Vorgehen kritisiert.

Grundsätzlich können Resolutionen erst dann Zustimmung finden, wenn sie in unseren Gremien beraten und genehmigt worden sind. Der vorliegende Entwurf ist im Trägerkreis bzw. unter seinen Mitgliedern bislang nicht beraten worden.

Aus Sicht des Handwerks in Nordrhein-Westfalen bedarf es zur Festlegung der grundsätzlichen Aussagen und Strategien in der Resolution zunächst einer eingehenden Beratung in einer Trägerkreissitzung.

Dazu gehört als erstes die Frage, ob die geltende Resolution überhaupt einer Überarbeitung bedarf. Soweit dies bejaht werden sollte, wäre anschließend das Erfordernis der Aufnahme einzelner Teilziele in die Resolution zu beraten. Dabei steht das Handwerk z.B. dem 5-ha-Ziel kritisch gegenüber.

Dem Entwurf der Resolution in der vorliegenden Fassung war daher von Seiten des Handwerks nicht zugestimmt worden.

Link zum Text des LEP