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Mindestlohn? Ja, aber...

Veröffentlicht am 14.01.2015 in Arbeit und Wirtschaft

Mindestlohn-Umsetzung ist Bürokratiemonster!

Die Einführung des Mindestlohnes stößt auf breite Zustimmung, auch bei sozial verantwortungsbewussten Unternehmerinnen und Unternehmern. Für die Umsetzung des Gesetzes erhält die Bundesregierung allerdings heftige, breit vorgetragene Kritik, insbesondere von Klein-Unternehmen. Die Aufzeichnungspflicht über Arbeitszeiten erweist sich für viele Unternehmer als bürokratisches Monster.

Viele Betriebe müssen ab dem 1. Januar 2015 Nachweise über den gezahlten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro führen, obwohl die Tariflöhne in den meisten Branchen darüber liegen. Ausgenommen sind nur Mitarbeiter mit einem unüblichen Monatsgehalt von 4.500 Euro (Inzwischen abgesenkt auf 2958.-€, die Red.). In Kleinbetrieben wird man diese Mitarbeiter eher nicht finden.

Arbeitgeber, die geringfügig Beschäftigte oder Arbeitnehmer in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Branchen beschäftigen, sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des 7. auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen. Darüber hinaus sind die für den Nachweis der Zahlung des Mindestlohns erforderlichen Unterlagen für die gesamte Dauer der Beschäftigung, längstens jedoch zwei Jahre, bereitzuhalten, auf Verlangen des Zolls auch am Ort der Beschäftigung. Die Pflichten gelten für Entleiher, die Zeitarbeitnehmer in den genannten Branchen einsetzen, entsprechend.

Quelle: Bericht in der Deutschen Handwerks-Zeitung

Genau diese Aufzeichnungspflicht stößt wegen dem damit verbundenen Aufwand vielerorts auf Kritik. So nennt der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW)(NRW) in einer Presseerklärung vom 14.1.2015 das neue Gesetz ein  „Bürokratie-Monster“. Am Gesetz kritisiert er u.a. die Aufzeichnungspflicht:

„Außerdem klagen Kleinbetriebe, hier insbesondere Handwerker, über eine stark angewachsene „Aufzeichnungsbürokratie“. Seit dem 1. Jan. 2015 müssen 188.000 Betriebe Nachweise über den gezahlten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro führen, obwohl die Tariflöhne in den meisten Branchen darüber liegen. Ausgenommen sind nur Mitarbeiter mit einem für Kleinbetriebe unüblichen Monatsgehalt von 4.500 Euro (Inzwischen abgesenkt auf 2958.-€, die Red.).“

Stellvertretend für Gewerbeverbände  hier eine Stellungnahme vom Deutschen Schaustellerbund DSB.  Auf seinem 66. Delegiertentag  in Aachen kritisiert Albert Ritter, Präsident des DSB, die Aufzeichnungspflicht. Ein besonderes Problem sieht der DSB in der Unmöglichkeit, die Arbeitszeiten der Beschäftigten exakt zu erfassen. Eine strikte Trennung zwischen Freuzeit und Beruf gebe es in dem Gewerbe oftmals nicht.

Lt. einem Artikel in der Aachener Zeitung vom 14.1.2015 hat Bundes- Arbeitministerin Andrea Nahles dem DSG Gespräche angeboten. Nahles: „Wir werden eine gemeinsame Lösung finden“. Ob damit eine generelle Entbürokratisierung des Gesetzes angekündigt wird?

Lt. Handelsblatt vom 14.1.2015 gibt es bereits eine Lockerung:

Berlin: Die Bundesregierung hat die Bürokratievorschriften beim gesetzlichen Mindestlohn gelockert. Arbeitgeber müssen nun nur bis zu einem Monatseinkommen von 2958 Euro Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit dokumentieren und für zwei Jahre nachweisen. Die entsprechende Verordnung des Arbeitsministeriums passierte am Mittwoch das Kabinett. Die Regelung betrifft neun Branchen, die nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ohnehin strikteren Pflichten unterworfen sind. Dies sind unter anderem Bau- und Fleischwirtschaft, aber auch Gaststätten. Ursprünglich war eine Grenze von 4500 Euro vorgesehen.

Der Wirtschaft geht die Lockerung nicht weit genug. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) hat gefordert, ab 2200 Euro von der Dokumentationspflicht befreit zu werden. Bei den jetzt festgezurrten 2958 Euro fallen nur jene Fälle heraus, in denen jemand mehr als 348 Stunden im Monat zu je 8,50 Euro arbeitet - was zum Beispiel 29 Tage zu je zwölf Stunden wären. Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde ist vom 1. Januar an vorgeschrieben. Ausnahmen gibt es für Lehrlinge, Praktikanten und Auszubildende wie auch Branchen, für die tariflich vereinbarte Lohnuntergrenzen gelten.

Da gibt es wohl noch viel Korrektur-Bedarf