AGS-Forderung setzt sich durch!
Freiwillige Rentenbeiträge werden angerechnet? Ja, aber...
Nun kommt sie doch, die Anrechnung freiwilliger Beiträge auf die Rente mit 63.
Leider zählt das nun als Erfolg der CSU, was wir, die AGS, bereits auf unserer Bundeskonferenz Ende April 2014 in Berlin gefordert und mit einer Presseerklärung publik gemacht haben. Eine vertane Chance der SPD, von sich aus sinnvolle Änderungen am Gesetzentwurf vorzunehmen. Schade!
Es ist eine Forderung der AGS, zum Initiativ-Antrag erhoben auf ihrer letzten Bundeskonferenz:
Wir fordern, dass bei der Berechnung der Rentenanwartschaft bei der Rente mit 63 alle Beiträge (auch die von Selbständigen freiwillig eingezahlten) anzurechnen sind.
(Beiträge dazu auf dieser WEB-Seite vom 29.4. und 7.5.2014)
Lt. Gerda Hasselfeld (CSU) sollen die letzten beiden Jahre vor dem Eintritt in die Rente hier jedoch nicht zählen. Zudem ist eine Voraussetzung, dass 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Dies betreffe vor allem Handwerker, die sich selbstständig gemacht hätten.
Einige Einschnitte! Damit sind sie immer noch ein bisschen Rentenzahler 2.Klasse, die Selbständigen.
Aber besser als nichts!
Dazu eine Pressemeldung des Tagesspiegel: Hier