Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Schufa-Scooring unzulässig!

Veröffentlicht am 09.12.2023 in Finanzen

Die Schufa steht schon lange in der Kritik, ihre Bonitätsprüfung sei intransparent. Immer wieder klagen 

BürgerInnen, aber auch Unternehmen, dass sie wege ihrer Meinung nach nicht zutreffenden schlechten

Bonitätsprüfungen erhebliche Nachteile erleiden. 

Für uns AGS hat die Diskussion zwei Seiten: Einerseits sind wir als Unternehmen auf zuverlässige Abgaben über

die Zahlungsfähigkeit unserer Geschäftspartner und Kunden angewiesen. Andererseits sind wir selbst an 

zutraffenden Aussagen zu unserer Bonität sehr interessiert.

Einem nicht nachvollziehbaren Schufa-Scoring hat jetzt der EuGH einen Riegel vorgeschoben.

Zeit-Online am 7.12.23 zum EuGH-Urteil zur SchufaSchufa-Scoring nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt

Kunden erhalten keinen Kredit, wenn sie keine Bonitätsprüfung der Schufa vorlegen. Dies gilt auch künftig, sagt der EuGH. Aber nur,

wenn auch andere Kriterien gelten.

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Scoring der Schufa als unzulässig eingestuft, wenn Kunden der Auskunftei – beispielsweise

Banken – vor allem anhand des Schufa-Werts über Kredite entscheiden. In diesem Fall handle es sich um eine verbotene automatisierte

Entscheidung, urteilten die Richter in Luxemburg. Welche Daten sammelt die Schufa und wie mächtig ist sie wirklich?

Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Worum ging es in dem Verfahren vor dem EuGH?

Im Kern ging es um die Frage, ob Scoring in bestimmten Fällen einer automatisierten Entscheidung, die die betroffene Person beeinträchtigt, gleichzusetzen ist – gemäß Artikel 22 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Und darum, wie maßgeblich ein Schufa-Score für die Entscheidung eines Unternehmens ist, einen Kreditbeziehungsweise Vertrag zu gewähren oder nicht.

Hintergrund des Verfahrens vor dem EuGH sind mehrere Fälle aus Deutschland. In einem davon hat eine Klägerin, der ein Kredit verwehrt wurde die Schufa aufgefordert, einen Eintrag zu löschen und ihr Zugang zu den Daten zu gewähren. Die Schufa teilte der Frau ihren Scorewert und allgemeine Informationen zur Berechnung mit, nicht aber die genaue Berechnungsmethode. 

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte den Fall dem EuGH vor, um grundsätzlich das Verhältnis zur DSGVO klären zu lassen.

Die Verordnung schreibt vor, dass Entscheidungen, die für Betroffene rechtliche Wirkung entfalten, nicht nur durch die automatisierte

Verarbeitung von Daten getroffen werden dürfen.

Die Richter des EuGH haben nun entschieden, dass Unternehmen nicht ausschließlich auf Grundlage einer automatisierten

Bewertung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa entscheiden dürfen, ob sie Verträge mit Kunden abschließen.

Der Schufa-Score sei als eine grundsätzlich verbotene "automatisierte Entscheidung im Einzelfall" anzusehen, sofern die

Kunden der Schufa ihm eine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung beimäßen. Die Richter haben den Fall

nun zurück an das Wiesbadener Verwaltungsgericht gewiesen. Dieses soll prüfen, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz

eine gültige Ausnahme von diesem Verbot enthält.   

Welche Position vertritt die Schufa?

Die Auskunftei argumentierte in dem Prozess, sie selbst treffe keine Entscheidungen etwa über die Vergabe von Krediten oder den Abschluss eines Handyvertrages. Die Schufa unterstütze ihre Partner mit Auskünften bei dieser Entscheidung. "Nur weil ein Score wichtig ist, ist er nicht maßgeblich", sagte Schufa-Chefin Tanja Birkholz. Die Entscheidung für oder gegen ein Geschäft treffe das Unternehmen, mit dem eine Verbraucherin oder ein Verbraucher einen Vertrag abschließen möchte. Das bestätigen nach Angaben der Auskunftei auch die Vertragspartner: Der Score sei "ein wertvoller Baustein der Risikobewertung", aber nicht maßgeblich.

Bei der Kreditvergabe durch Banken und Sparkassen zum Beispiel flössen weitere Daten wie regelmäßiges Einkommen und Ausgaben sowie Vermögen ein, hieß es vonseiten der Schufa. Im Online- und Versandhandel spiele zudem eine Rolle, ob es sich um einen Neu- oder Bestandskunden handele, wie sich der Warenkorb zusammensetze und wie hoch der Wert der Bestellung sei. Telekommunikationsunternehmen 

vergäben angesichts des intensiven Wettbewerbs in dieser Branche häufig auch bei negativem Schufa-Eintrag und geringerem

Score einen Vertrag.