Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Überbrückungshilfe für Kleinunternehmer

Veröffentlicht am 08.07.2020 in Arbeit und Wirtschaft

Land startet „NRW Überbrückungshilfe Plus“ und sichert Existenz von Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und Klein-Unternehmen

8. Juli 2020

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie teilt mit:

Um durch die Pandemie stark betroffene kleine und mittlere Unternehmen weiter zu unterstützen, starten Bund und Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe.  

 Antragsberechtigt sind Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter Vorjahr lagen. Sie erhalten für die Monate Juni bis August verlorene Zuschüsse, mit denen sie Umsatzausfälle ausgleichen und betriebliche Fixkosten decken können. Das Land ergänzt die Hilfen des Bundes um ein Zusatzprogramm für den Unternehmerlohn: Mit der „NRW Überbrückungshilfe Plus“ erhalten Solo-Selbstständige und Freiberufler eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Die Landesregierung rechnet mit 100.000 Antragstellern für das Zusatzprogramm und stellt hierfür 300 Millionen Euro bereit.

 

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Es ist gut, dass die Überbrückungshilfe von Bund und Land jetzt startet. Die Landesregierung will mehr für die krisengeschüttelten Solo-Selbstständigen, Freiberufler und Kleinunternehmer in Nordrhein-Westfalen tun, als es im Bundesprogramm vorgesehen ist. Deshalb ergänzen wir die Hilfe durch ein eigenes Zusatzprogramm aus Landesmitteln, damit die Betriebe gut durch die kommenden Monate kommen. Die Beantragung ist einfach, unbürokratisch und rein digital, damit die Hilfe schnell ankommt.“

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