Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Existenz von Fotografen bedroht!

Veröffentlicht am 10.02.2020 in Arbeit und Wirtschaft

ZDH, 10.2.2020:

Heute findet im BMI die Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen statt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Passbilder zukünftig ausschließlich durch Behörden erstellt werden dürfen. Viele Fotografen wären damit in ihrer beruflichen Existenz bedroht.

Was getan werden kann, um die Anbietervielfalt im Pass- und Ausweiswesen auch künftig sicherzustellen und was wir dabei von unseren europäischen Nachbarn lernen können, darüber informiert  ZDH-Kompakt im Anschluss: .

Anbietervielfalt im Pass- und Ausweiswesen erhalten

HINTERGRUND

Der vom Bundesministerium des Innern (BMI) im Dezember 2019 vorgelegte „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswe- sen“ hat die Betriebe des Fotografenhandwerks und -handels in große Unruhe versetzt. So sollen Passbilder zukünftig ausschließlich durch Behörden erstellt werden dürfen. Viele Fotografen wären damit in ihrer beruflichen Existenz be- droht.

SACHSTAND

In Reaktion auf die von der Wirtschaft breit vorgetragenen Kritik hat das BMI angekündigt, den Gesetzentwurf nachbessern zu wollen. Nachdem das schriftli- che Anhörungsverfahren des Ministeriums am 28. Januar 2020 beendet wurde, soll nun ein umfassender Dialog mit betroffenen Betrieben und Fachverbänden gestartet werden. Ziel ist, unter Beachtung der erforderlichen Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen den betroffenen Betrieben des Fotografenhandwerks doch noch eine dauerhafte wirtschaftliche Perspektive zu ermöglichen.

BEWERTUNG UND WAS ZU TUN IST

 Der Gesetzentwurf greift in die grundrechtlich geschützten Belange der Fotografenbetriebe ein und zeigt keinerlei Alternativen zu einer „Verstaatlichung“ der Passbildherstellung auf – anders als bei unseren europäischen Nachbarn, z. B. Österreich. Dort speisen qualifizierte Berufsfotografen oder der qualifizierte Fotohandel die von ihnen erstellten Passbilder unter Verwendung eines gesicherten Datenübertragungswegs in ein Online-System ein, das keinerlei Möglichkeiten zur Manipulation bietet. In den Niederlanden werden die Passbild-Dateien - ebenfalls manipulationssicher – in eine Cloud geladen, auf die nur die Passbehörden Zugriff haben. Vergleichbare Systeme werden bereits in einigen deutschen Kommunen erfolgreich praktiziert.

Eine Zertifizierung der gewerblichen Betriebe für die oben skizzierten Verfahren wäre einem weitgehenden Entzug ihrer wirtschaftlichen Grundlage deutlich vorzuziehen, zumal sich der dafür erforderliche Inverstitionsaufwand für das einzelne Unternehmen nach den bisherigen Erfahrungen im In- und Ausland in vertretbaren Rahmen bewegt. Bei einer solchen Zertifizierung der Betriebe im handwerklichen Bereich könnte sicherlich auch die Selbstverwaltung in Handwerkskammern und Fotografeninnungen (beides Körperschaften des öffentlichen Rechts) unterstützend tätig werden. Vorbild dafür ist wiederum Österreich, wo die Wirtschaftskammern die Qualifikation der Betriebe feststellen.

Schließlich wäre es sinnvoll, wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im jetzt erforderlichen Diskussionsprozess eine unterstützende Rolle einnimmt. Das BSI hat sich bereits in der Vergangenheit mit Sicherheitsfragen im Ausweiswesen befasst. Deshalb wäre es naheliegend, wenn das Bundesamt in den anstehenden Beratungen eine Gesprächsplattform bietet, bei der sich sämtliche Beteiligten einbringen können.

Fazit: Die Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen ist auch ohne eine Zerschlagung gewachsener Betriebsstrukturen in Handwerk, Handel und Gewerbe möglich. Der Gesetzentwurf des BMI ist entsprechend nachzubessern.

Stand: Februar 2020 Verantwortlich: Klaus Schmitz Telefon: 030/20619-355