Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

ags-aktuell: Beiträge aus Bund, Ländern und Arbeitsforen

Auf "ags-aktuell.de"  befinden sich Beiträge aus Bund und Ländern, von den Arbeitsforen sowie von Organisationen und Verbänden, die sich mit AGS- relevanten Themen befassen.

Die Inhalte entsprechen nicht immer den Vorstellungen der SPD und werden nicht immer von der AGS geteilt. Sie dienen aber als Diskussionsgrundlage. 

Beiträge aus den Ländern und Bezirken werden gerne aufgenommen, bitte an den Redakteur (andre.bruemmer@ags-bund.de) senden. 

Info: Um Urheberrechtsstreitigkeiten zu vermeiden haben wir alle Fotos zu älteren Beiträgen gelöscht. Wir bitten um Verständnis.

André Brümmer

Redakteur

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Französischer SE4DS-Partner nimmt Stellung:

Von SE4DS- Partner Patrick Ardoin erhielten wir folgenden Beitrag:

Propositions de la Commission Nationale Entreprises pour la décarbonation de l'économie et la mise en place d'une stratégie énergétique adaptéePropositions de la Commission Nationale Entreprises pour la décarbonation de l'économie et la mise en place d'une stratégie énergétique adaptée

DIHK zur Migrationswende

 

Brüssel, 30.3.2026

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer, veröffentlicht in DIHK-Thema der Woche:

Migrationswende und Integration von Geflüchteten in Arbeit – Wo stehen wir?
Die deutsche Wirtschaft braucht trotz aktueller Konjunkturschwäche mittel- und langfristig Arbeitskräfte, um dem demografiebedingten Fachkräftemangel zu begegnen. In Deutschland ist ein Viertel der Erwerbstätigen aktuell älter als 55 – so viele wie in keinem anderen EU-Land. Auf 100 Menschen im erwerbsfähigen Alter kommen derzeit rund 30, die älter sind als 67. Weil auch die übrigen Baby-Boomer in den nächsten zehn Jahren in Rente gehen, erhöht sich dieser Anteil auf mehr als 40.
Umso wichtiger ist es, dass unser Land auch die hier Schutz suchenden Menschen besser ins Arbeitsleben integriert. Mehr als 85 Prozent aller in Deutschland lebenden Geflüchteten verfügen über einen gesicherten Schutzstatus – und damit über klare Perspektiven für eine mittel- bis langfristige Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Die Frage muss daher lauten: Wie schaffen wir es, diese Menschen schnell in Beschäftigung zu bringen, statt sie im System zu verlieren?

ZDH fordert fairen Datenzugang

Berlin/Brüssel, 30.3.2026. Aus: ZDH kompakt:

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks , ZDH nimmt zum Paket zur Konsolidiereung des digitalen Rechtsrahmens  der EU- Kommission Stellung:

Digitaler Omnibus:

Fairen Datenzugang sichern, Datenverarbeitung erleichtern!

Die EU-Kommission hat am 19. November 2025 ein Paket zur Konsolidierung des digitalen

Rechtsrahmens vorgelegt. Dieser „Digitale Omnibus“ zu Daten und zur Datenschutz-

Grundverordnung soll gewährleisten, dass es im EU-Binnenmarkt eine einheitliche

Rechtsgrundlage für die Nutzung und Weitergabe von Daten gibt.

Brüssel, 30.03.2026

Einführung

Das deutsche Handwerk begrüßt das Ziel der EU-Kommission, die Belastungen für

Handwerksbetriebe und KMU auf europäischer Ebene um 35 Prozent zu reduzieren. Der

Omnibus-Vorschlag der Kommission ist hierzu ein Baustein. Er sieht eine Reihe von

Anpassungen vor, die unter anderem das Europäische Datenschutzgesetz „Data Act“, die

e-Privacy Richtlinie, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das KI-Gesetz

betreffen. Ziel ist es, die Umsetzung zu erleichtern und das regulatorische Umfeld für

KMU berechenbarer und innovationsfreundlicher zu gestalten.

Der Reformprozess darf nicht dazu missbraucht werden, einem Großteil der Wirtschaft,

vornehmlich KMU, wichtige Rechtsgrundlagen für eine fairen Wettbewerb zu entziehen.

Forderungen für das Gesetzgebungsverfahren

a) Data Act

Die folgenden Änderungen im Data Act unterminieren die ursprüngliche Zielsetzung und

Zweckmäßigkeit des Data Acts. Sie sind unnötig, denn sie würden uns hinter den bereits

erreichten Stand zurückwerfen. Einschränkungen beim Data Act gilt es zu verhindern.

Der neue für Artikel 2 vorgeschlagene Absatz 4 c vereinfacht nicht, sondern legt nahe,

dass das Herunterladen von Daten nicht notwendigerweise im Datenzugang beinhaltet

ist. Eine solche reine Ansichts-Variante (read only) wäre für Handwerksbetriebe jedoch

unzureichend. Dateninhaber könnten dann verhindern, dass Nutzer und Drittanbieter

die Daten transferieren und verarbeiten können.

Betriebe als Nutzer von vernetzten Geräten müssen in die Lage versetzt werden, diese

Daten auch übertragen oder herunterladen zu können. Ansonsten bleibt der

Datenzugang ein rein theoretischer und somit zwecklos.Die vorgesehene Regelung zum erweiterten Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Artikel

4(§8) und 5(§11) schafft einen pauschalen Vorwand, um Daten zurückzuhalten. Bereits

ein vermutetes Risiko bei Drittlandübertragungen könnte die Datenweitergabe stoppen.

Bereits jetzt ist der Geschäftsgeheimnisschutz ausreichend adressiert. Damit der Data

Act seine Zielsetzung erreicht, muss aber weiterhin sichergestellt werden, dass die

Beweislast beim Dateninhaber verbleibt. Sonst verhindert Bürokratie die Datennutzung.

b) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die geplanten Änderungen sind zu begrüßen.

Die Ergänzung in Art 41a) im Hinblick darauf, wann verschlüsselte (pseudonymisierte)

Daten nicht als personenbezogene Daten gelten, ist in diesem Kontext positiv zu sehen.

Pseudonymisierte Daten sollen in der Regel nicht mehr als personenbezogen gelten.

Dies würde die Datenverarbeitung bei weniger risikoreichen KI-Anwendungen in

Handwerksbetrieben wesentlich erleichtern.

Positiv ist die Einführung von Artikel 88c. Er stellt klar, dass sich Unternehmen auf

berechtigtes Interesse gemäß Artikel 6(1)(f) DSGVO berufen können. Es muss möglich

sein, personenbezogene Daten für das Training, das Testen und die Validierung von

KI-Systemen und -Modellen zu verarbeiten.

c) Plattform to Business-Verordnung (P2B)

Die Prinzipien der P2B-Verordnung müssen beibehalten werden.

Gerade für Handwerksbetriebe und KMU sind die Schutzvorschriften bei P2B wichtig: Sie

beugen unerwarteten Kontosperrungen, intransparenten Rankings und willkürlichen

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Nicht alle P2B-Schutzvorschriften gehen in der Regulierung digitaler Märkte (Digital

Services Act, DSA, und Digital Markets Act, DMA) auf. Zudem betreffen diese nur große

Plattformen. Eine komplette Abschaffung der P2B-Vorschriften würde daher

Gesetzeslücken schaffen, die sich vor allem auf Handwerksbetriebe negativ auswirken

würden.

Wilde Maus ist systemrelevant

AGS bei Hamburger Schaustellern

Warum die "Wide Maus"  systemrelevant ist

Manchmal versteht man Politik besser auf einem Jahrmarkt als in einem Sitzungssaal. Nicht, weil es dort einfacher wäre – sondern weil dort nichts theoretisch ist.

Das Gespräch mit dem Hamburger Schaustellerverband war so ein Moment. Menschen, die jeden Tag unternehmerisches Risiko tragen, Verantwortung für ihre Mitarbeitenden übernehmen und Entscheidungen treffen müssen, die sich unmittelbar auswirken. Ohne Absicherung, ohne doppelten Boden.

Und wenn etwas nicht funktioniert, wird das benannt.
Direkt. Klar. Ohne rhetorische Schleifen.

AGS- Klausur in Hamburg

 

Ziele schärfen. Neue Wege gehen.

Der Bundesvorstand der AGS tagte am 27. und 28. März 2026 in der SPD-Landesgeschäftsstelle in Hamburg zu seiner Jahresklausur. Ein hybrides Format stellte die durchgehende Beteiligung aller Vorstandsmitglieder sicher.  

Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Ergebnisse der jüngsten Landtagswahlen sowie die aktuelle politische Lage. Einigkeit bestand darin, dass die SPD eine fundierte Analyse vorlegen und daraus zügig Konsequenzen ziehen muss. Die AGS versteht ihre Beiträge nicht als Ersatz für diese notwendige Gesamtbewertung, wohl aber als wirtschaftspolitischer Impulsgeber. Entsprechend wurde intensiv darüber diskutiert, wie Ziele geschärft und neue Wege in der politischen Ansprache und Umsetzung gegangen werden können.