Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, AGS:

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Schufa-Scooring unzulässig!

Die Schufa steht schon lange in der Kritik, ihre Bonitätsprüfung sei intransparent. Immer wieder klagen 

BürgerInnen, aber auch Unternehmen, dass sie wege ihrer Meinung nach nicht zutreffenden schlechten

Bonitätsprüfungen erhebliche Nachteile erleiden. 

Für uns AGS hat die Diskussion zwei Seiten: Einerseits sind wir als Unternehmen auf zuverlässige Abgaben über

die Zahlungsfähigkeit unserer Geschäftspartner und Kunden angewiesen. Andererseits sind wir selbst an 

zutraffenden Aussagen zu unserer Bonität sehr interessiert.

Einem nicht nachvollziehbaren Schufa-Scoring hat jetzt der EuGH einen Riegel vorgeschoben.

AGS fordert klaren Investitionsrahmen

Berlin, 22.11.2023

Der Bundesvorstand der AGS fordert einen

klaren Investitionsrahmen, damit Wettbewerbsfähigkeit und Wachstumschancen auch des Mittelstandes gewahrt bleiben bzw. geschaffen werden.

Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse ist Grundlage dieser Forderung. Dazu wurde eine Presseerklärung verfasst:

 

Kassensysteme wechseln!

Trotz Corona: Der Alltag geht weiter

Bürokratische Hürden und Mehrbelastungen für die Wirtschaft leider auch!

So wurde die Pflicht zur Anschaffung von computergestützten Kassensystemen oder Registrierkassen nicht ausgesetzt und die Frist zur Umsetzung nicht verlängert.

Darauf weist ein Artikel in den Aachener Nachrichten vom 17.5.2021hin. BITTE BEACHTEN!

 

 

Corona- Hilfe III

Hilfe für „Vergessene“ und Hilfe beim „Neustart“

Die AGS hat mehrfach kritisiert, dass die bisherigen Hilfsmaßnahmen

  • nicht ausreichen
  • viele Unternehmen nicht berücksichtigen
  • auch bei einem Neustart helfen müssen

Diese Kritik wurde durch neue Maßnahmen der Bundesregierung berücksichtigt. Mit der (überarbeiteten) CORONA- ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III baut der Staat seine Hilfsmaßnahmen aus. 

 

Dazu das Bundes- Finanzministerium:

Überbrückungshilfe vereinfacht und verbessert 

Die Über­brückungs­hil­fe III un­ter­stützt Un­ter­neh­men nun noch ein­fa­cher und groß­zü­gi­ger und steht mehr Un­ter­neh­men zur Ver­fü­gung. Für Här­te­fäl­le oh­ne An­spruch auf die­se Hil­fen gibt es ge­son­der­te Un­ter­stüt­zung. Die Neu­start­hil­fe für Selbst­stän­di­ge wur­de ver­bes­sert und er­wei­tert. Zu­dem wur­de das KfW-Son­der­pro­gramm ver­län­gert und aus­ge­wei­tet.

Bundes- Finanzminister Olaf Scholz:

 "Wir packen bei den Hilfen jetzt noch mal eine kräftige Schippe drauf"

 

Finanzminister Scholz steuert nach:

 

 

BMF, Berlin, 20.01.2021

Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlich verbessert: Die Beantragung wird einfacher, die Förderung großzügiger und sie steht mehr Unternehmen zur Verfügung. Auch die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels werden berücksichtigt. Außerdem wird die Neustarthilfe für Selbstständige verbessert.

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