Bürokratische Hürden und Mehrbelastungen für die Wirtschaft leider auch!
So wurde die Pflicht zur Anschaffung von computergestützten Kassensystemen oder Registrierkassen nicht ausgesetzt und die Frist zur Umsetzung nicht verlängert.
Darauf weist ein Artikel in den Aachener Nachrichten vom 17.5.2021hin. BITTE BEACHTEN!
Die AGS hat mehrfach kritisiert, dass die bisherigen Hilfsmaßnahmen
nicht ausreichen
viele Unternehmen nicht berücksichtigen
auch bei einem Neustart helfen müssen
Diese Kritik wurde durch neue Maßnahmen der Bundesregierung berücksichtigt. Mit der (überarbeiteten) CORONA- ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III baut der Staat seine Hilfsmaßnahmen aus.
Die Überbrückungshilfe III unterstützt Unternehmen nun noch einfacher und großzügiger und steht mehr Unternehmen zur Verfügung. Für Härtefälle ohne Anspruch auf diese Hilfen gibt es gesonderte Unterstützung. Die Neustarthilfe für Selbstständige wurde verbessert und erweitert. Zudem wurde das KfW-Sonderprogramm verlängert und ausgeweitet.
Bundes- Finanzminister Olaf Scholz:
"Wir packen bei den Hilfen jetzt noch mal eine kräftige Schippe drauf"
Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlich verbessert: Die Beantragung wird einfacher, die Förderung großzügiger und sie steht mehr Unternehmen zur Verfügung. Auch die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels werden berücksichtigt. Außerdem wird die Neustarthilfe für Selbstständige verbessert.
Das europäischen Regelwerk zur Nachhaltigen Finanzierung ist soweit entwickelt, dass nun die Konkretisierung ansteht. Wie geht es weiter? Was ist hierbei zu beachten, um kleine und mittlere Unternehmen bei der Nachhaltigen Finanzierung mitzunehmen? Darüber informiert ZDH-Kompakt, Ausgabe Februar 2020. Und wir leiten diese Informationen weiter an unsere Leserschaft.